- Bewerberin wird zur Finanzagentin und macht sich ungewollt strafbar
- Kriminelle missbrauchen Identität für Abzocke und Fake-Shops
- Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, wie sich Bewerberinnen und Bewerber vor Identitätsmissbrauch schützen können
Der Lockdown zwingt aktuell viele, sich einen Nebenjob zu suchen. Das nutzen Kriminelle für sich aus. Sie locken mit fiktiven Jobangeboten im Internet, um an die Identität der Bewerberinnen und Bewerber zu gelangen. Wie raffiniert die Betrugsmaschen sind, zeigt der Fall einer Verbraucherin aus Niedersachsen: Anstelle eines neuen Jobs droht ihr eine Anzeige wegen Geldwäsche. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt davor, Bankkonten im Auftrag von Anderen zu eröffnen.
Apps, Produkte und Dienstleistungen bei freier Zeiteinteilung von zu Hause aus testen und damit Geld verdienen – das klingt vielversprechend. Im Bewerbungsverfahren sollte eine Verbraucherin aus Niedersachsen die Sicherheitsmerkmale der Videoidentifizierung testen, während sie ein Bankkonto eröffnet. Ihr wurde mitgeteilt, das Konto werde nur zum Zweck der Marktforschung eingerichtet und direkt nach der Bewertung des Videoidentifikationsverfahrens durch die vermeintlichen Arbeitgeber gekündigt. Tatsächlich ging es den Betrügern jedoch darum, an die Identität der Bewerberin zu gelangen. „Beim Job-Scamming missbrauchen Betrüger die Identität ahnungsloser Bewerberinnen und Bewerber, um ein Konto für kriminelle Zwecke anzulegen“, erklärt Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Von der Bewerberin zur Finanzagentin
Im vorliegenden Fall ist die Verbraucherin somit ungewollt zur Finanzagentin geworden: Die vermeintlichen Arbeitgeber hatten vorab auf ihren Namen ein Konto angelegt, das sie durch die Videoidentifizierung bestätigt hat. Die Bewerberin ist Inhaberin des Kontos, die Betrüger können jedoch darauf zugreifen. Ihr Ziel: das Konto für eBay-Verkäufe zu nutzen. Kunden zahlen den Kaufpreis ein, warten aber vergebens auf die Ware.
„Eine Videoidentifizierung im Bewerbungsverfahrens ist grundsätzlich möglich“, so Körber. Verlangt der vermeintliche Arbeitgeber aber, dass auch ein Konto eröffnet wird, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher ablehnen. „Auch sollten sie niemals ihren Personalausweis beidseitig einscannen und ihn anschließend zur Authentifizierung in die Kamera halten“, rät Körber. Wer solch einer Betrugsmasche zum Opfer gefallen ist, dem droht eine Anzeige wegen des Verdachts der Geldwäsche. Darüber hinaus können Kundinnen und Kunden, die Geld auf das Konto überwiesen haben, eine Rückzahlung von den Kontoinhabern fordern. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät Betroffenen, sich an eine Rechtsvertretung zu wenden und selbst Strafanzeige gegen die vermeintlichen Arbeitgeber zu stellen.
Bei Fragen hilft die Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Videoberatung: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/fuer-sie-da