31.08.2022

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Sparkasse Hannover setzt Prämiensparer unter Druck

Betroffene sollen Vergleichsvereinbarung unterschreiben
  • Prämiensparer erhalten Kündigung mit Vergleichsangebot für Zinsnachberechnung – betroffen sind Verträge „S-Bonussparen“ aus den Jahren 2003 und 2004
  • Schreiben suggeriert, dass Zinsnachzahlungen von Zustimmung abhängen
  • Verbraucherzentrale Niedersachsen kritisiert Vorgehen der Sparkasse

Derzeit erhält die Verbraucherzentrale Niedersachsen vermehrt Beschwerden von Prämiensparern der Sparkasse Hannover. Diese kündigt viele Verträge zum Jahresende. Gleichzeitig bietet sie eine Vergleichsvereinbarung zur Zinsnachzahlung an. Betroffene entnehmen dem Anschreiben, dass sie jegliche Nachzahlungsansprüche verlieren, wenn sie die Vereinbarung nicht unterschreiben. Die Verbraucherzentrale kritisiert das Vorgehen der Sparkasse und hält die Kündigung für unwirksam.

„Sollten Sie sich nicht bei uns melden und uns die Vergleichsvereinbarung nicht zurücksenden, werden wir den genannten Zinsbetrag nicht an Sie auszahlen können. Werden Sie daher jetzt unbedingt aktiv.“ heißt es in einem Anschreiben der Sparkasse Hannover. „Betroffene fühlen sich dadurch unter Druck gesetzt und befürchten, ihren Anspruch auf Nachberechnung zu verlieren, wenn sie die Vereinbarung nicht unterzeichnen“, erklärt Philipp Rehberg, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen, und kritisiert: „Dass die Sparkasse Hannover missverständliche Formulierungen wählt, ist ärgerlich.“ Sparerinnen und Sparer sollten sich aber nicht verunsichern lassen. Ihr Anspruch auf Nachberechnung ist unabhängig von dem Vergleichsangebot.

Nachzahlung auch ohne Vereinbarung, Kündigung nicht rechtens

Betroffen sind Verträge „S-Bonussparen“ aus den Jahren 2003 und 2004, die unwirksame Zinsanpassungsklauseln enthalten. Die Sparkasse ist daher verpflichtet, die Zinsen ab Vertragsbeginn neu zu berechnen. Auch eine Verjährung der Ansprüche müssen Betroffene aktuell nicht fürchten: Sie greift frühestens drei Jahre nach Vertragsende. „Es gibt daher keinen Anlass, die Vergleichsvereinbarung übereilt und ungeprüft zu unterschreiben“, so der Finanzexperte.

Weitere Kritikpunkte: Die Schreiben nennen zwar konkrete Vergleichsbeträge, eine detaillierte Berechnung fehlt jedoch. Die Angebote sind daher kaum nachvollziehbar. Auch enthalte die Vereinbarung nachteilige Bestimmungen für die Betroffenen. So werden alle Ansprüche auf Zinsnachberechnung als abgegolten anerkannt, und im Text wird unterstellt, dass der Vertrag durch die Kündigung der Sparkasse beendet sei. „Aufgrund der Vertragsformulierungen halten wir die Kündigung zum aktuellen Zeitpunkt jedoch nicht für rechtens“, so Rehberg. Dies sei nach Auffassung der Verbraucherzentrale erst möglich, nachdem alle im Vertrag genannten Boni auch gezahlt wurden. „Nach unserem Verständnis der Vertragsbestimmungen ist das erst nach 25 Jahren Laufzeit der Fall.“

Tipps der Verbraucherzentrale

Wer an dem Vertrag festhalten möchte, sollte der Kündigung widersprechen und die monatlichen Raten weiter an die Sparkasse Hannover zahlen, bis die Sparkasse einlenkt oder gerichtlich abschließend geklärt ist, wie lange die Sparkasse an die Verträge gebunden ist. Das kann allerdings noch längere Zeit, vielleicht sogar Jahre, dauern.

Hinsichtlich offener Fragen zur Kündigung besteht zudem die Möglichkeit, sich bei der Schiedsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes zu beschweren. Die Kontaktdaten der Schiedsstelle sind dem Impressum der Sparkasse zu entnehmen. Deren Entscheidungen sind jedoch nur eine Empfehlung und für die Beteiligten nicht bindend.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.