Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen
Ryanair: Kostenlose Umbuchung als Lockangebot
- Ryanair wirbt mit kostenloser Umbuchung, Bedingungen bleiben unklar
- Kundin soll 160 Euro Gebühren zahlen
- Verbraucherzentrale Niedersachsen sieht Werbung als irreführend an
Wer zurzeit eine Reise plant, wünscht sich vor allem eines: Flexibilität. Das versucht Ryanair für sich zu nutzen und lockt Kunden mit einer besonderen Aktion. „Keine Umbuchungsgebühr“, heißt es auf der Website. „Buchen Sie bis zum 31. Januar. Reisen Sie vor dem 30. September.“ Doch wer das Angebot nutzen möchte, wird enttäuscht. Die Aktion gelte nur für Flüge, die vor dem 31. Januar 2021 stattfinden sollten. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Niedersachsen ist die Werbung bewusst missverständlich gestaltet. Sie rät Betroffenen dagegen vorzugehen. Wer die Gebühren bereits gezahlt hat, sollte diese zurückfordern.
„Wir wissen, dass sich Ihre Pläne ändern können. Daher erlassen wir unsere Umbuchungsgebühren für alle Buchungen von Reisen vor dem 31. Januar 2021“, heißt es auf der Ryanair-Website. Und weiter: „Buchen Sie Ihren Flug kostenlos bis zum 30. September 2021 um und zahlen Sie lediglich die Differenz beim Flugpreis.“ Darauf vertraute eine Verbraucherin und buchte im Januar 2021 Flüge nach Mallorca für Ende Mai 2021. Doch als sie tatsächlich umbuchen möchte, wird ihr online eine Gebühr von 160 Euro angezeigt. Auf Nachfrage erfährt sie von Ryanair, dass sich das Angebot auf Flüge beziehe, die vor dem 31. Januar stattfinden sollten. Nur diese könnten bis zum Ende des Monats kostenlos auf einen anderen Termin bis zum 30. September 2021 umgebucht werden. Die Verbraucherin ist enttäuscht und fühlt sich von Ryanair betrogen. Sie wusste, dass sich ihre Urlaubspläne noch ändern konnten. Ohne die von Ryanair beworbene Aktion hätte sie gar nicht erst gebucht.
„Vermutlich wird es vielen Kunden so gehen“, erklärt Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Die von Ryanair genannten Bedingungen sind aus den Beschreibungen und Geschäftsbedingungen nicht eindeutig zu verstehen. „In unseren Augen ist die Werbung bewusst irreführend gestaltet, um Kunden zu einer Buchung zu animieren.“ Und die Gebühren dürften den ursprünglich bezahlten Flugpreis in vielen Fällen übersteigen. „Betroffene müssen dann abwägen, ob sie an den Flügen festhalten und die Umbuchungsgebühren bei Bedarf zahlen“, so die Rechtsexpertin. Sie rät dazu, die Gebühr auf jeden Fall zurückzufordern. „Dafür haben Kunden aus unserer Sicht sehr gute Argumente.“
Bei Fragen hilft die Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – telefonisch oder per Videoberatung: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/fuer-sie-da.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.