Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen
Pflegegradrechner hilft bei Selbsteinschätzung
- Leistungen der Pflegeversicherung erhalten nur Personen, für die ein Pflegegrad im Rahmen einer Pflegebegutachtung festgestellt wurde
- Zur Vorbereitung der Begutachtung bieten die Verbraucherzentralen einen neuen Pflegegradrechner an:
https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/pflegegradrechner - Mit dem kostenlosen Angebot können Interessierte eine Selbsteinschätzung vornehmen
Wer Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, wie zum Beispiel Pflegegeld, erhalten möchte, muss pflegebedürftig im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung sein. Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt immer durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes – bei privat pflegeversicherten Personen durch Medicproof. Um bereits vor Antragstellung einschätzen zu können, ob ein Pflegegrad vorliegt und ob ein Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung lohnenswert ist, haben die Verbraucherzentralen ein neues Online-Tool entwickelt: Den Pflegegradrechner – kostenlos, werbefrei und mit vielen praktischen Erläuterungen.
Zwei Faktoren entscheiden über den Grad der Pflegebedürftigkeit einer Person: Die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten eines Menschen. Beides wird anhand von sechs Lebensbereichen beurteilt, die im Gutachten als Module bezeichnet und mit Punkten bewertet werden. „Der Pflegegradrechner leitet Schritt für Schritt durch die Module und fragt dabei die Einschätzung der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person ab. Am Ende wird entsprechend der erreichten Punktzahl die Pflegestufe ausgegeben“, erklärt Kai Kirchner, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen, und führt aus: „So können Betroffene vorab einschätzen, ob und welcher Pflegegrad vorliegt. Das Tool bietet damit eine gute Grundlage, um sich auf eine Begutachtung vorzubereiten.“
Der Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen ist kostenlos und werbefrei. Die vielen Erläuterungen machen die Anwendung verständlich. Zudem lässt sich die Bearbeitung nach jedem Modul unterbrechen und später fortführen. Das Online-Tool ersetzt jedoch keine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Die Erstbegutachtung muss immer persönlich erfolgen, Folgebegutachtungen sind auch telefonisch möglich.
Den Pflegegradrechner und weitere Informationen zum Pflegegrad finden Interessierte auf der Webseite der Verbraucherzentrale Niedersachsen: https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/pflegegradrechner
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