17.01.2025

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Pauschale Beihilfe für Beamtinnen und Beamte

Antrag noch bis 31. Januar 2025 möglich
  • Seit Februar 2024 können Beamtinnen und Beamte in Niedersachsen neben der individuellen Beihilfe auch eine pauschale Beihilfe für die Krankenkasse erhalten
  • Frist läuft aus: Wer gesetzlich krankenversichert ist und noch keinen Antrag auf pauschale Beihilfe gestellt hat, sollte dies jetzt schnellstmöglich nachholen
  • Durch pauschale Beihilfe halbiert sich der monatliche Krankenkassenbeitrag 

Seit 1. Februar 2024 können Beamtinnen und Beamte neben einer individuellen Beihilfe – als Ergänzung zu einer privaten Krankenversicherung – auch die pauschale Beihilfe wählen. Das Land Niedersachsen bezuschusst den Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung dann mit 50 Prozent. Wer zum Stichtag bereits verbeamtet war, hat ein Jahr Zeit, pauschale Beihilfe zu beantragen. Die Frist endet am 31. Januar 2025. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät Betroffenen, die in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben möchten, den Antrag jetzt schnellstmöglich zu stellen. 

„Die Einführung der pauschalen Beihilfe erleichtert es Beamtinnen und Beamten, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbleiben“, erklärt Kai Kirchner, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Wer sie wählt, erhält monatlich einen Zuschuss von 50 Prozent zum Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung – zahlt damit also genauso viel wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Vor der Gesetzesänderung, die seit dem 1. Februar 2024 gilt, gab es nur die individuelle Beihilfe, die mit speziellen Tarifen in der privaten Krankenversicherung aufgestockt wird. „Wollten Beihilfeberechtigte freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert bleiben, gingen sie leer aus und mussten den gesamten Beitrag alleine zahlen“, erklärt Kirchner. 

Für den Übergang wurde eine Frist von einem Jahr eingeräumt: Wer zur Einführung der neuen Regelung beihilfeberechtigt und gesetzlich krankenversichert war, hat bis zum 31. Januar 2025 Zeit, den Antrag auf pauschale Beihilfe beim Niedersächsischen Landesamt für Bezüge und Versorgung zu stellen. 

Gesetzliche Krankenversicherung nur mit pauschaler Beihilfe sinnvoll
„Ohne pauschale Beihilfe ist es für Beamtinnen und Beamte nicht sinnvoll, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben. Betroffene sollten daher umgehend den Antrag einreichen oder in die private Krankenversicherung wechseln“, rät Kirchner. Wer bereits privat versichert ist, hat keine Möglichkeit, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren.

Welche Versicherungsform besser passt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. „Tendenziell kann sich die gesetzliche Krankenversicherung in Kombination mit der pauschalen Beihilfe für Beamtinnen und Beamte mit eher niedriger Besoldung, einer späten Verbeamtung sowie für kinderreiche Familien lohnen“, so Kirchner. Da die Wahl nicht widerrufen werden kann sollte die Entscheidung auf jeden Fall gut durchdacht werden.

Weitere Informationen zur Einführung der pauschalen Beihilfe sind auf der Website der Verbraucherzentrale Niedersachsen zu finden.

 

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