Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen
Missbrauchsverbot: Schutz vor Energiepreiserhöhungen
- Verbraucherzentrale Niedersachsen erhält zahlreiche Anfragen zum geplanten Schutz vor ungerechtfertigten Preiserhöhungen bei Strom und Gas
- Bisher nur Gesetzesentwurf: Regelungen zur Strom- und Gaspreisbremse sowie Missbrauchsregelung sind noch nicht beschlossen
- Verbraucherinnen und Verbraucher sollten Preiserhöhungen grundsätzlich prüfen, haben aber kein erweitertes Widerspruchsrecht
Die von der Bundesregierung geplante Regelung gegen ungerechtfertigte Preiserhöhungen bei Strom und Gas hat zu großer Verunsicherung geführt. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erhält aktuell zahlreiche Anfragen von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die wissen wollen, ob sie bereits angekündigten Preiserhöhungen ihres Versorgers nun einfach widersprechen oder Zahlungen aussetzen können. Davon ist jedoch dringend abzuraten: Noch ist die geplante Änderung nicht beschlossen. Zudem hat sie keine direkte Auswirkung auf das Verhältnis zwischen Kundinnen/Kunden und Energieversorgern.
„Ungerechtfertigte Preiserhöhungen von Energieversorgern einzugrenzen, ist ein wichtiger Schritt, den wir sehr begrüßen“, erklärt Julia Schröder, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Aktuell merken wir jedoch, dass die angekündigten Pläne zu vielen Fragen und Missverständnissen bei Verbraucherinnen und Verbrauchern führen.“ Zunächst einmal sei es wichtig festzuhalten, dass die Regelungen – ebenso wie die Strom- und Gaspreisbremse – bisher nur als Gesetzesentwurf vorliegen. „Im parlamentarischen Verfahren kann sich der Entwurf noch verändern. Final beschlossen und damit rechtskräftig ist er noch nicht“, sagt Schröder. Für Verbraucherinnen und Verbraucher heißt das: Aktuell ändert sich im Umgang mit Preiserhöhungen erst einmal nichts, es gelten die bekannten Regelungen.
Nachweispflicht für Konzerne wirkt nur indirekt auf Verbraucher
Ein weiteres Missverständnis betrifft die Ausgestaltung des Missbrauchsschutzes: Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Energieversorger gegenüber dem Bundeskartellamt zukünftig nachweisen müssen, dass eine Preiserhöhung „sachlich gerechtfertigt" ist. „Das wäre beispielsweise der Fall, wenn die Beschaffungskosten in gleichem Maße gestiegen sind“, so Schröder. Sollte die Aufsichtsbehörde zu einem anderen Schluss kommen, würden vermutlich Geldstrafen verhängt, betroffene Kundinnen und Kunden bekämen ihr Geld zurück. „Das bedeutet aber bisher nicht, dass Verbraucherinnen und Verbraucher erweiterte Ansprüche oder Widerspruchsrechte gegenüber den Versorgern erhalten“, erklärt die Rechtsexpertin.
Unklar sei derzeit noch, ab wann die neue Regelung greife: auch für Preiserhöhungen, die bereits ab Januar 2023 wirksam werden oder nur für solche, die ab dem 01.01.2023 angekündigt werden.
Online-Vortrag zu Soforthilfe, Preisbremsen und -erhöhungen
Wie sieht der richtige Umgang mit Preiserhöhungen aus? Wie sollen Strom- und Gaspreisbremse funktionieren? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Interessierte am 20.12.2022 ab 18 Uhr bei einem kostenfreien Online-Vortrag der Verbraucherzentrale zum Energierecht. Jetzt auf der Website anmelden.
Bei Fragen zum Energierecht hilft die Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort und telefonisch: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratung
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