Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen
Im Marktcheck: Lebensmitteln mit Vitamin D-Zusatz
Der Zusatz von Vitamin D ist in Deutschland für die meisten Lebensmittel verboten. Es sei denn, es liegt eine Ausnahmegenehmigung vor. Ein aktueller Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt aber: Bei über der Hälfte der untersuchten Nahrungsmittel mit Vitamin D-Zusatz fehlt die Zulassung, einige überschreiten die empfohlenen Höchstmengen. Die Verbraucherzentralen fordern eine bessere Kontrolle durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden.
Grundsätzlich zugelassen ist der Zusatz von Vitamin D in Deutschland nur für Margarine und Streichfette bis zu einer bestimmten Menge. Bei allen anderen Lebensmitteln ist eine Allgemeinverfügung oder Ausnahmegenehmigung nötig. 68 von 112 untersuchten Produkten (61 Prozent) haben jedoch keine entsprechende Erlaubnis – das hat der Marktcheck der Verbraucherzentralen ergeben. Bei zehn weiteren Produkten ist nicht klar, ob vorhandene Allgemeinverfügungen gelten. „Lebensmittelunternehmen müssen sich an die rechtlichen Vorgaben halten und stärker von den Überwachungsbehörden kontrolliert werden", sagt Anneke von Reeken, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Produkte, die trotz Verbot verkauft werden, müssen konsequent aus dem Handel genommen werden.“
Anreicherungskonzept des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) ignoriert
Eine zu hohe Aufnahme von Vitamin D kann mit gesundheitlichen Nachteilen verbunden sein. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat daher ein Konzept für die Anreicherung von Lebensmitteln mit Vitamin D vorgeschlagen und Höchstmengen empfohlen. Dabei wird berücksichtigt, dass Vitamin D auch aus anderen Quellen, wie etwa Margarine oder Nahrungsergänzungsmitteln, aufgenommen wird. Für Milchprodukte, Brot und Backwaren, Streichfette, Speiseöle und Cerealien schlägt das BfR Höchstmengen vor. Diese werden jedoch bei 13 von 61 Produkten (21 Prozent) überschritten. Die mittels UV-Bestrahlung angereicherten Lebensmittel wie Brot, Milch und Pilze halten die Höchstmengen ein.
48 der im Marktcheck erfassten Produkte (42 Prozent) sind Getränke, Tees und Lebensmittel mit ungünstigen Nährwerten wie Süßigkeiten. Laut BfR eignen sie sich nicht für eine Anreicherung. „Der Zusatz von Vitamin D soll Verbraucherinnen und Verbraucher über ungünstige Nährwertzusammensetzungen hinwegtäuschen und einen Kaufanreiz bieten“, sagt von Reeken. Besonders für Kinder bestehe aber die Gefahr der Überdosierung. „Mit Vitamin D angereicherte Getränke, Smoothies und Süßigkeiten haben auf dem Markt nichts zu suchen“, so die Ernährungsexpertin.
Tipps der Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen empfiehlt beim Einkauf darauf zu achten, dass Produkte, die in größeren Mengen verzehrt werden, kein zusätzliches Vitamin D beinhalten. Wer einen Vitamin D-Mangel bei sich vermutet, sollte dies ärztlich abklären lassen und nicht auf Verdacht Nahrungsergänzungsmittel oder mit Vitamin D angereicherte Lebensmittel zu sich nehmen.
Weitere Informationen unter https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/marktcheck-vitamin-d
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