26.02.2020

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Hohe Fördersummen für das Energiesparen

Für Energiesparmaßnahmen können Verbraucher in diesem Jahr zum Teil erheblich höhere Zuschüsse bekommen als bislang. Haushalte, die ihre alte Heizung außer Betrieb nehmen und stattdessen erneuerbare Energien nutzen, erhalten hohe Fördersummen. Reine Gas- und Öl-Kessel werden allerdings nicht mehr gefördert. Öl-Kessel sollen langfristig verboten werden.

Förderung erneuerbarer Energien für das Heizen

Vollständig erneuerbare Energien: Verbraucher, die vollständig auf erneuerbare Energie setzen, zum Beispiel mit einer Pellet-Heizung oder einer Wärmepumpe, können mit 35 Prozent hohe Zuschüsse bekommen. Zusätzlich 10 Prozent gibt es für den Austausch einer alten Ölheizung. Insgesamt können so 45 Prozent Fördergeld zusammenkommen.

Gas-Hybridheizung: Wer etwa auf eine Gasheizung in Kombination mit erneuerbaren Energien (zum Beispiel mit Solarkollektoren) umsteigt, bekommt für die Gas-Hybridheizung einen Zuschuss von 30 Prozent der Kosten. Bei einer Investition von beispielsweise 20.000 Euro wären dies 6.000 Euro. So wird ein erheblicher Teil der Mehrinvestition für die Solarkollektoren durch den Zuschuss finanziert. Auch bei der Gas-Hybridheizung erhalten Verbraucher einen zusätzlichen 10-prozentigen Ölaustauschbonus.

Gas-Brennwertkessel: Für den Austausch einer Heizung durch einen Gas-Brennwertkessel gibt es 20 Prozent Zuschuss, wenn nach spätestens zwei Jahren eine Komponente mit erneuerbaren Energien dazu kommt. Das können zum Beispiel Solarkollektoren oder eine Wärmepumpe sein. Die später zu ergänzende Komponente kann dann ebenfalls bezuschusst werden.

Förderung von Wärmedämmung

Wer nachträglich Wärmedämmungen in Außenwände oder Dach einbaut oder sein Haus mit neuen Fenstern oder Haustüren ausstattet, bekommt jetzt mit 20 Prozent doppelte Zuschüsse. Bis zu 40 Prozent beträgt die Förderung für Komplettsanierungen als sogenanntes Effizienzhaus.

Voraussetzungen der Förderung

„Wer die Fördermittel beanspruchen will, muss in der Regel mehr Energie einsparen, als es die gesetzlichen Mindestanforderungen verlangen. Selbst bei höheren Investitionskosten ist das empfehlenswert“, rät Florian Lörincz von der Energieberatung der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Langfristig werden mit diesen Maßnahmen Kosten eingespart und klimafreundlicher geheizt.

Wer sich für die Fördermittel interessiert, sollte sich vor einer Entscheidung zunächst beraten lassen, etwa zu der Frage, welche Heizung überhaupt geeignet ist oder welche zusätzlichen Maßnahmen sinnvoll sind. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale berät individuell und anbieterneutral zu Fördermitteln und energetischen Maßnahmen bei Wohngebäuden: 0800 - 809 802 400 und vz-energie.de.

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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