26.05.2020

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Gutschein oder Geld zurück?

Verbraucherzentralen bieten kostenloses Online-Tool

Aufgrund der Corona-Krise können Verbraucher viele Angebote nicht nutzen. Doch wer muss zahlen, wenn die Anbieter nicht leisten können? Und wann müssen Verbraucher sich mit Gutscheinen zufriedengeben? Die Rechtslage ist komplex. Der interaktive „Corona-Vertrags-Check“ der Verbraucherzentralen bietet Antworten auf die häufigsten Fragen rund um abgesagte Veranstaltungen, Käufe im Ladengeschäft, Kurse und andere Dienstleistungen.

Seit vergangener Woche ist klar: Verbraucher müssen sich für Konzerttickets, die sie vor dem 8. März gekauft haben, mit einem Gutschein zufriedengeben. Doch wie sieht es mit dem für eine Feier engagierten DJ, der Jahreskarte für das Schwimmbad oder einem gebuchten Sprachkurs aus? Ob am Ende gezahlt werden muss, hängt hier immer vom Einzelfall ab. Das führt zu zahlreichen Fragen. Für eine rechtliche Ersteinschätzung vieler konkreter Anwendungsfälle bieten die Verbraucherzentralen auf ihren Websites jetzt ein interaktives Tool an.

„Die Rechtslage ist für Verbraucher sehr unübersichtlich. Unser Online-Check soll ihnen schnell und unkompliziert Antworten zu den häufigsten Fragen bieten“, sagt Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Nutzer können die auf sie zutreffenden Aussagen auswählen und erhalten am Ende eine Orientierungshilfe. Spielen zahlreiche individuelle Faktoren eine Rolle, kann das Tool allerdings nicht weiterhelfen. „In diesem Fall sollten sich Betroffene besser persönlich beraten lassen“, so Preuschoff.

Der „Corona-Vertrags-Check“ wurde unter Federführung der Verbraucherzentralen Brandenburg und Bayern im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Zum „Corona-Vertrags-Check

Bei Fragen hilft die Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Videochat.


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