01.04.2022

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Gut zu wissen – Verbrauchertipp: Verzögerte Lieferung

Welche Rechte Verbraucherinnen und Verbraucher haben

Was ist zu tun, wenn das bestellte Produkt nicht geliefert, aber wenig später online als vorrätig angezeigt wird – nur zu einem viel höheren Preis? Eine Verbraucherin aus Niedersachsen entschied sich dafür, nicht länger zu warten und bestellte erneut. Das Ergebnis: Der Staubsauger-Roboter war innerhalb von zwei Tagen da, nur die Rechnung hatte es in sich. Was Kundinnen und Kunden bei einer überschrittenen Lieferfrist tun können, klärt die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Eine Verbraucherin aus Buchholz bestellt online einen Saugroboter bei MediaMarkt. Als die vierwöchige Lieferfrist verstreicht, nimmt sie Kontakt zum Anbieter auf – vergeblich. Kurz darauf erfährt sie, dass sich der Liefertermin um zwei weitere Monate verschiebt. Online wird der gewünschte Artikel jedoch als vorrätig angezeigt. Die Kundin bestellt erneut, nach zwei Tagen erhält Sie den Sauger. Allerdings ist das Gerät 120 Euro teurer als bei der ersten Bestellung.

„Die Kundin hat das Recht auf eine fristgerechte Lieferung. Dass sie mehr zahlen muss, um das gewünschte Produkt zeitnah zu erhalten, ist daher nicht in Ordnung“, sagt Falk Stieler, Berater der Verbraucherzentrale Niedersachsen in Celle. MediaMarkt erklärt die schnelle Lieferung damit, dass die Bestellung aus einem umliegenden Markt bedient werden konnte. „Aus welchem Lager versendet wird, ist nicht das Problem der Kundin. Entscheidend ist allein, wer ihr Vertragspartner ist. Der Anbieter muss den Vertrag erfüllen und fristgerecht liefern“, so Stieler.

Erst Lieferfrist setzen und dann erneut bestellen

Warten Verbraucherinnen und Verbraucher länger als bei der Bestellung angegeben auf das Produkt, können sie dem Anbieter schriftlich eine Nachfrist für die Lieferung setzen. Wird diese nicht eingehalten, dürfen Kundinnen und Kunden vom Vertrag zurücktreten. Erst dann ist eine erneute Bestellung sinnvoll. „So sind Betroffene auf der sicheren Seite und müssen nicht womöglich beide Bestellungen bezahlen“, sagt der Berater.

Weitere Informationen zu Kaufverträgen sowie einen kostenlosen Musterbrief zur Fristsetzung bei Lieferverzögerungen unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/grundregeln-eines-kaufvertrags.

 

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