31.01.2022

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Gut zu wissen – Verbrauchertipp: Roaming in der EU

Wann Reisende draufzahlen

Ob kurzer Urlaub oder längere Reise: Auf Telefonate und Internet möchte niemand verzichten. Grundsätzlich geht das innerhalb Europas auch wie zu Hause. Es gibt jedoch Ausnahmen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, was Reiselustige beachten sollten, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Dank EU-Roaming-Verordnung dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Telefon innerhalb der EU so nutzen, als ob sie zu Hause wären – ohne dass zusätzliche Gebühren anfallen. Doch auch hier können Reisende Grenzen überschreiten. In Ausnahmefällen verlangen Anbieter dann Aufschläge. Möglich wird das durch die Fair Use Policy.

Aufenthaltsdauer und Datennutzung bestimmen Aufschläge

Roam like at home gilt nur, solange sich Reisende hauptsächlich in ihrer Heimat befinden“, weiß Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Wer jedoch für eine längere Zeit im EU-Ausland unterwegs ist und sich ausschließlich in dortige Netze einwählt, erhält vom Anbieter häufig eine Aufforderung zur Stellungnahme.“ Bei einer Auslandsreise über vier Monate können dann Roaming-Aufschläge berechnet werden. Hängt das ständige Einwählen in das EU-Netz jedoch damit zusammen, dass sich der Wohnort in Grenznähe befindet oder der Arbeits- oder Studienort im Nachbarland liegt, fallen keine Aufschläge an. In einem solchen Fall kommen Betroffene um die Gebühren herum, indem sie ihren Wohnsitz in Deutschland nachweisen und Arbeitsvertrag oder Immatrikulationsbescheinigung beilegen.

Wer als Internet-Vielnutzer im Urlaub ist, muss mit einer Deckelung rechnen. „Der Anbieter darf Höchstgrenzen für die Datennutzung festlegen und die Geschwindigkeit gegebenenfalls drosseln – auch wenn hierzulande eine Highspeed-Flatrate ohne Begrenzung vereinbart ist“, so die Rechtsexpertin. Das entsprechende Datenlimit für Auslandsreisen können Verbraucherinnen und Verbraucher ihrem Vertrag entnehmen. Zudem weisen Anbieter in der Regel per Nachricht darauf hin, wenn das vereinbarte Datenvolumen verbraucht ist und zusätzliche Gebühren anfallen.

Tipps der Verbraucherzentrale

„Reisende, die eine längere Zeit im EU-Ausland verbringen, kaufen sich im Urlaubsland am besten eine Prepaid SIM-Karte mit Datenvolumen“, rät Körber. Internet-Vielnutzer, die auf Nummer sicher gehen wollen, sollten vor Reiseantritt einen Blick in ihre Vertragsunterlagen werfen. „So kommen Daten-Drosselung oder Aufpreise nicht überraschend.“

Mehr Informationen zum Thema Telefonieren und Surfen im Ausland unter
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/roaming.

Bei Fragen hilft die Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/fuer-sie-da

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