01.07.2022

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Gut zu wissen – Verbrauchertipp: Nicht abgehoben?

Das steht Flugreisenden beim Abfertigungschaos zu

Endlich: Der Urlaub im Ausland ist gebucht, auf der Packliste ist bereits alles abgehakt. Spätestens auf dem Weg zum Flughafen steigt das Kribbeln im Bauch – die Vorfreude nach längerer Reiseabstinenz ist bei vielen groß. Blöd nur, wenn fehlendes Personal am Flughafen für Chaos sorgt und der Flieger ohne einen abhebt. Welche Rechte Urlauber in diesem Fall haben, erklärt die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Wer derzeit vom Flughafen Hannover abhebt, muss sich – wie vielerorts – auf lange Wartezeiten einstellen. „Die Urlaubslaune ist natürlich erst mal getrübt, wenn aus diesem Grund der Flug verpasst wird“, weiß Tiana Schönbohm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, und erklärt: „Urlauber, die davon betroffen sind, können gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen den Flughafenbetreiber oder sogar gegen die Bundesrepublik Deutschland geltend machen.“

Tipps für Flugreisende

Wichtig sei hierfür aber, dass die Reisenden selbst alles richtig machen, beispielsweise frühzeitig am Abflugsort erscheinen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt daher:

  • Ankunftszeit am Flughafen, gegebenenfalls das Anstellen in der Schlange und den Check-In festhalten und beispielsweise durch Fotos dokumentieren.
  • Geöffnete Schalter und angekündigte sowie tatsächliche Wartezeiten festhalten.
  • Wer kurz davor ist den Flieger zu verpassen, sollte unbedingt das Personal ansprechen und auf diesen Umstand hinweisen. Notfalls kann so die Airline kontaktiert werden.

Flug dennoch verpasst?

„Auch trotz dieser Maßnahmen kann es natürlich passieren, dass Reisende ihren Flug verpassen“, so Schönbohm. Passiert dies aufgrund der verzögerten Sicherheitskontrollen, können Betroffene grundsätzlich einen neuen Flug organisieren und sich zusätzlich anfallende Kosten – auch für Übernachtungen oder Essen – auf Nachweis erstatten lassen. Hierfür sollten sich Reisende zuerst einmal an die Bundespolizeidirektion wenden.

Flug gestrichen?

Auch wenn der Flug aufgrund des fehlenden Bordpersonals gestrichen wird, müssen Betroffene anderweitig befördert werden. Bei Individualreisen ist hierfür die Airline zuständig, bei Pauschalreisen hingegen der Reiseveranstalter. Wird kein passendes Angebot bereitgestellt, führen die neuen Verbindungen zur Beeinträchtigung der Reise oder Ähnliches, können Betroffene gegebenenfalls weitere Ansprüche geltend machen. Haben Reisende hierzu Fragen, hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratung

 

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