Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen
Gut zu wissen – Verbrauchertipp: Möbel nach Maß
In Zeiten von Corona verbringen immer mehr Menschen – anders als sonst – ihre Zeit zu Hause. Da wundert es nicht, dass sich viele der Verschönerung der eigenen vier Wände widmen. Ein paar Klicks und schon ist die neue Kommode online bestellt. Gefällt das Möbelstück doch nicht, geht es einfach wieder zurück. Nicht so einfach hingegen funktioniert das Ganze bei Möbeln nach Maß. Diejenigen, die sich für eine teure Spezialanfertigung entscheiden, sollten sich dessen bewusst sein und ein paar Dinge beachten, rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen.
„Im Online-Möbelhandel haben Kundinnen und Kunden normalerweise ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Erhalt der Ware“, weiß Tiana Schönbohm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen und erläutert: „Bei Maßanfertigungen verhält es sich aber anders. Hier ist ein Widerruf ausgeschlossen, denn sie lassen sich meist nicht so einfach weiterverkaufen.“ Wer beim Ausmaß nicht ganz so genau gearbeitet oder vorschnell eine experimentelle Farbe gewählt hat, kann also den Kauf nicht einfach rückgängig machen. „Selbst wenn Kundinnen und Kunden nach der Bestellung schnell reagieren und die unglücklich gewählte Maßanfertigung sofort rückgängig machen wollen, haben sie keine Chance“, sagt Schönbohm. „Da hilft es auch nicht, wenn mit der Produktion der Möbel vermutlich noch gar nicht begonnen wurde.“ Weicht hingegen die erhaltene Ware – zum Beispiel in der Farbe – von der beschriebenen maßgeblich ab, oder ist für ihren eigentlichen Zweck überhaupt nicht zu gebrauchen, liegt ein Mangel vor und Verbraucherinnen und Verbraucher können Gewährleistungsrechte geltend machen.
Tipps der Verbraucherzentrale
Wer bei Möbeln nach Maß auf Nummer sicher gehen möchte, sollte diese beim Händler seiner Wahl vor Ort bestellen. „Hier können sich Kundinnen und Kunden ein genaueres Bild von Materialien und Farben machen. Zudem bieten viele einen Aufmaßservice an, bei dem Profis das Messen übernehmen“, erklärt die Rechtsexpertin. Wer dennoch online selbst konfigurieren und kaufen möchte, sollte nicht vorschnell handeln und sich vorab Gedanken machen. Maßanfertigungen sind meist recht teuer. Da ist es ärgerlich, wenn das neue Möbel nicht passt oder gefällt und man darauf sitzen bleibt. „Trotzdem muss der Online-Möbelhandel natürlich vor Kauf darüber informieren, dass der Widerruf bei Maßanfertigung ausgeschlossen ist“, so Schönbohm. Der Kaufprozess sollte daher immer gut dokumentiert werden, beispielsweise durch Screenshots. So kann im Zweifel jede Vereinbarung und jede Information des Anbieters nachgewiesen werden.
Bei Fragen hilft die Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/fuer-sie-da
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