23.07.2024

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Gut zu wissen – Verbrauchertipp Mietwagen versichern

So wird die Fahrt im Urlaub nicht zur Kostenfalle

Wer im Ausland einen Mietwagen nutzen will, kommt um die Mallorca-Police meist nicht herum. Diese Absicherung sorgt dafür, dass bei einem Schadensfall im Ausland auch wirklich alle Kosten übernommen werden. Denn in manchen Regionen gelten wesentlich niedrigere Deckungssummen als in Deutschland. Wie die Zusatzversicherung abgeschlossen werden kann und welche Versicherungen noch wichtig sind, klärt die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Obwohl sie den Namen der Baleareninsel trägt – mit Mallorca hat die Zusatzversicherung nichts zu tun. „Die Mallorca-Police ist eine Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge. Im Ausland gemietete Wagen werden damit zu den in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeträgen versichert“, erklärt Philipp Rehberg, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Eine Mallorca-Police gilt in der Regel mindestens in den EU-Mitgliedsstaaten. Darüber hinaus, vor allem für das außereuropäische Ausland, wird oft eine gesonderte Versicherung – eine Traveller-Police – benötigt. Die Zusatzversicherung muss nicht immer separat abgeschlossen werden, sondern kann oft über die Kfz-Haftpflichtversicherung oder über die private Haftpflichtversicherung hinzugebucht werden. „Manche Verträge für das eigene Auto enthalten bereits eine Mallorca-Klausel. Das sollte immer als Erstes geprüft werden“, sagt Rehberg. Kommt es im Urlaub zu einem selbst verschuldeten Unfall mit einem Mietwagen, übernimmt die Versicherung Personenschäden bis zu 7,5 Millionen Euro, bis zu 1,3 Millionen Euro bei Sachschäden und bis zu 50.000 Euro bei Vermögensschäden. 

Haftpflichtschutz allein reicht nicht 

Neben der Mallorca-Police sollte auch immer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Diese umfasst alle Schäden, die fahrlässig selbst verursacht werden. Verbraucherinnen und Verbraucher wählen am besten eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung, die auch Diebstahl, Schäden an Reifen, Felgen, Unterboden und Dach sowie Steinschlag umfasst. Was vorab bedacht werden sollte: In der Regel decken Versicherungen nur Schäden ab, die von Personen verursacht werden, die im Mietvertrag als Fahrende angegeben wurden. 

Wo weitere Kostenfallen lauern können

Nicht alle Zusatzversicherungen sind sinnvoll: Mitunter werden Urlauberinnen und Urlauber, die spontan vor Ort einen Wagen mieten wollen, von lokalen Autovermietern zum Abschluss gedrängt. „Wir raten, sich Zeit zu nehmen und alle Unterlagen gründlich durchzulesen. Auch sollten keine Verträge unterzeichnet werden, die wegen fremder Sprache unverständlich sind“, sagt der Experte. Ebenfalls wichtig: „Egal ob im Inland oder Ausland, der Mietwagen sollte vorab auf bereits vorhandene Schäden überprüft werden.“ Neben diesen fotografieren Reisende am besten auch den Stand der Tankanzeige und heben den Beleg nach dem Volltanken auf, wenn sie den Mietwagen wieder zurückgeben. 

Bei Fragen hilft die Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video.

 


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.