Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen
Gut zu wissen – Verbrauchertipp: Knoblauch
Frisch oder getrocknet – Knoblauch ist ganzjährig fester Bestandteil der Gemüseabteilung in Supermärkten und Discountern. Wer klimaschonend einkaufen will, sollte auf die Herkunft achten. Denn mitunter hat die Knolle einen weiten Transportweg hinter sich und wurde dafür entsprechend chemisch behandelt. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt Tipps, worauf bei der Herkunft von Knoblauch zu achten ist.
„In Deutschland wird Knoblauch nur in sehr kleinem Umfang angebaut, weshalb er überwiegend aus anderen Ländern importiert werden muss“, sagt Constanze Rubach, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Hauptlieferant ist Spanien, was auch eine Stichprobe der Verbraucherzentrale Niedersachsen zeigt: Sechs von sieben besuchten Einkaufsmärkten hatten spanischen Knoblauch im Sortiment. Bei vier Märkten wurde sogar Bio-Knoblauch angeboten, der ebenfalls aus Spanien kam. In drei Geschäften hatte die günstigste Variante der Knolle jedoch eine weitere Reise hinter sich – Herkunftsland war China. Mitunter kommt Knoblauch auch aus Ägypten oder Argentinien. „Wer Wert auf Klimaschutz legt und kurze Transportwege bevorzugt, sollte daher auf die Herkunft achten“, rät die Expertin und führt aus: „Das Ursprungsland ist entweder am Produkt selbst oder auf dem Preisschild ausgewiesen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich dabei nicht von Angaben wie ‚abgepackt für‘ oder ‚abgepackt von‘ mit einer deutschen Adresse in die Irre führen lassen – dies ist nicht gleichzusetzen mit der Herkunft.“
Knoblauch aus Nicht-EU-Ländern
Zwei bis drei Monate dauert der Transport aus China, spanischer Knoblauch benötigt hingegen nur etwa zwei Tage. „Je länger der Transportweg, desto schwieriger ist es, Knoblauch vor Fäulnis und Pilzbefall zu schützen, sodass ein entsprechender Einsatz von Lager- und Pflanzenschutzmitteln nötig ist“, merkt die Expertin an. Knoblauch aus Drittstaaten darf zwar nur importiert werden, wenn die geltenden EU-Regelungen – etwa Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel – eingehalten werden. „Sollten die Grenzwerte jedoch zum Beispiel aufgrund unterschiedlicher klimatischer Verhältnisse nicht ausreichen, kann eine abweichende Importtoleranz beantragt werden. Voraussetzung ist, dass keine gesundheitlichen Bedenken bestehen“, erklärt Rubach, und ergänzt: „Wer sicher gehen und Rückstände von chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel ausschließen möchte, greift am besten zum Bio-Knoblauch.“ Der Einsatz dieser Mittel ist im Bio-Anbau verboten, was durch zusätzliche Kontrollen abgesichert wird.
Weitere Informationen zur Herkunft von Knoblauch auf:
https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/herkunft-knoblauch-supermarkt

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