17.05.2024

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Gut zu wissen – Verbrauchertipp: Handwerkernotdienste

Abzocke vermeiden

Das Bad steht unter Wasser, der Abfluss ist verstopft oder die Tür fällt ins Schloss und der Schlüssel liegt in der Wohnung? Solche Pannen sind ärgerlich – besonders an Wochenenden oder Feiertagen. Verbraucherinnen und Verbraucher sind dann meist auf einen Handwerkernotdienst angewiesen. Das Problem: Wer danach sucht, stößt schnell auf unseriöse Anbieter. Oftmals werden überzogene Preise verlangt, die Arbeiten nicht richtig oder unvollständig ausgeführt oder der Schaden wird sogar verschlimmert. Wie sich das vermeiden lässt, klärt die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Statt schneller Rettung sorgen Handwerkernotdienste oftmals für Frust – das musste auch ein Paar aus Niedersachsen erfahren. Anstatt den verstopften Abfluss zu befreien, demontierte ein Rohrreinigungsdienst die Toilette, brach die Reinigungsspule in der Leitung ab und schob das Problem auf einen Kanalfehler. Nur ein Reinigungswagen könne das Problem lösen, so der Handwerker. Er kassierte 1.370 Euro per EC-Karte und ließ sein Werkzeug sowie die abgebaute Toilette zurück. 

Unseriöse Anbieter erkennen, Abzocke vermeiden

„Wir erhalten immer wieder Beschwerden, weil Anbieter die Notsituation ausnutzen und doppelt oder dreifach abkassieren“, sagt Markus Hagge, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Um sich davor zu schützen, sollten Betroffene ihr Problem schon am Telefon möglichst genau schildern und Anfahrtskosten sowie Stundensätze erfragen. „Ein erstes Indiz für unseriöse Anbieter ist eine unklare Preisgestaltung oder gar die Verweigerung einer Preisauskunft“, sagt Hagge, und empfiehlt: „Spätestens vor Ort sollte nach dem verbindlichen Komplettpreis gefragt und sich mit dem Handwerker auf einen Festpreis geeinigt werden.“ Gut zu wissen: Wer einen Notdienst unter der örtlichen Vorwahl erreicht, muss auch nur für die An- und Abfahrt innerhalb der Ortsgrenzen aufkommen. Berechnet der Anbieter dann doch eine längere Anfahrt, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher die Mehrkosten nicht zahlen. 

Nicht unter Druck setzen lassen, Hilfe holen 

Ohnehin sollte eine Rechnung nur beglichen werden, wenn sie alle Einzelposten aufführt und der vorherigen Vereinbarung entspricht oder angemessen erscheint. Wichtig ist es, sich nicht unter Druck setzen zu lassen und eine überhöhte Forderung nicht direkt vor Ort zu begleichen oder in bar zu zahlen. „Dienstleister können nur dann auf eine Barzahlung bestehen, wenn dies vorher vertraglich so vereinbart wurde“, erklärt der Rechtsexperte. Und leider sei es meist aussichtslos, einmal gezahltes Geld wieder zurückzufordern.

Wenn Handwerker unangenehm auftreten oder gar drohen, ist ein Anruf bei der Polizei über den Notruf 110 durchaus angemessen. Auch empfiehlt es sich, den Fahrzeugtyp und das Kennzeichen zu notieren, sollte der Handwerker im Streitfall das Weite suchen.

Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video. 

 

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