Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen
Gut zu wissen – Verbrauchertipp: Fehlender Versicherungsschutz birgt Risiko
Als umweltfreundlich und innovativ werden Hoverboards und E-Skateboards gerne beworben. Die elektrisch betriebenen Rollbretter sind gerade bei Kindern und Jugendlichen sehr beliebt. Was viele jedoch nicht wissen: Da sie keine Straßenzulassung haben, sind sie auf öffentlichen Wegen verboten. Wer sie dennoch nutzt und einen Unfall oder Schaden verursacht, haftet privat – die Versicherung zahlt hier nicht. Auch ein Bußgeld kann bei Nutzung im öffentlichen Raum fällig werden.
Weihnachten steht vor der Tür, viele Kinder und Jugendliche werden auf ein Hoverboard oder E-Skateboard unter dem Baum hoffen. Was Eltern vor dem Kauf jedoch bedenken sollten: Die Fun-Sportgeräte haben keine Straßenzulassung und dürfen daher nur im privaten Raum, etwa dem eigenen Grundstück, genutzt werden. „Motorisierte Fortbewegungsmittel, die schneller als sechs Kilometer pro Stunde fahren, benötigen eine Betriebserlaubnis“, erklärt Philipp Rehberg, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Da Hoverboards und E-Skateboards aber weder einen Sitz, noch einen Lenker, Bremsen oder Beleuchtung haben, bekommen sie diese nicht. „Öffentliche Wege, Straßen und Plätze sind daher für sie tabu. Wer dagegen verstößt, muss ein Bußgeld oder sogar ein Strafverfahren befürchten“, so Rehberg.
Fehlender Versicherungsschutz birgt hohes Risiko
Noch problematischer als ein mögliches Bußgeld: Kommt es bei der unerlaubten Nutzung zu Schäden, zahlt die private Haftpflichtversicherung nicht. „Versicherungen schließen ihre Haftung durch die Benzinklausel aus. Der Fahrer oder die Fahrerin haftet daher“, gibt Rehberg zu bedenken. „Das Risiko sei nicht zu unterschätzen: Werden andere Fahrzeuge beschädigt oder gar Personen verletzt, können schnell sehr hohe Kosten entstehen.“
Aber auch die Nutzung im nicht öffentlichen Raum, etwa dem eigenen Innenhof
oder Parkplatz, ist nicht unbedingt mitversichert. „Um sicherzugehen, dass die private Haftpflichtversicherung im Schadensfall zahlt, sollte vorab immer der Vertrag geprüft oder beim Versicherer nachgefragt werden“, rät Rehberg.
Bei Fragen hilft die Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.