05.10.2023

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Gut zu wissen – Verbrauchertipp: Dreiecksbetrug über Verkaufsportale

Warnung vor Masche mit Identitätsmissbrauch

Technik, Kleidung, Möbel und Co.: Wer etwas Bestimmtes sucht, wird oft auf Kleinanzeigen-Portalen fündig. Doch nicht immer gehen Privatkäufe und -verkäufe seriös vonstatten. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor einer Masche mit Identitätsmissbrauch.

Nach dem Kauf über ein Verkaufsportal kommt das gewünschte Produkt wie erwartet an. Der Versand erfolgte aber nicht von einer Privatperson, sondern über einen Online-Shop. Folgt einige Zeit später eine Zahlungserinnerung von genau diesem Shop, ahnen Käuferinnen und Käufer, dass etwas nicht stimmt. Schließlich ist das Geld an den Verkäufer längst gezahlt. Und jetzt?

Identitätsmissbrauch für weiteren Betrug?
„Hier handelt es sich ganz klar um Identitätsmissbrauch“, weiß Kathrin Bartsch, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, und erklärt: „Mit der Bestellung über den Online-Shop gehen Betrüger einen perfiden Weg – schließlich könnten sie auch nur das Geld kassieren, ohne Ware zu bestellen.“ Die Masche verschafft jedoch Zeit und ermöglicht unter Umständen weitere Betrügereien. Zum Beispiel kann das Paket abgefangen und das Produkt erneut angeboten werden, um doppelt zu kassieren. Auch mit den persönlichen Daten der Käuferinnen und Käufer ist weiterer Missbrauch möglich.

Tipps für Betroffene
„Zunächst ist es wichtig, dass Betroffene Strafanzeige bei der Polizei stellen“, so Bartsch. Danach sollten sie den Betrug mit Hinweis auf die Strafanzeige bei dem Verkaufsportal melden. Gleiches gilt für den Online-Shop: Auch hier sollte der Sachverhalt dargelegt und auf die Anzeige hingewiesen werden. Zudem ist zu klären, was mit der Ware passiert. „Grundsätzlich gilt, dass Betroffene sie zurückgeben können und die Rechnung dann auch nicht zahlen müssen. Natürlich können sie aber auch eine andere Vereinbarung mit dem Shop treffen“, erklärt Bartsch und ergänzt: „Wer die Ware zurückgibt, sollte unbedingt darauf hinweisen, dass die offene Forderung nicht einer Auskunftei wie der Schufa gemeldet wird.“

Je nach Zahlungsart bleiben Käuferinnen und Käufer auf dem Schaden sitzen. Es hilft ein Blick in die Käufergarantien der Kleinanzeigenportale.   

Mehr Informationen zum Thema Dreiecksbetrug unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/dreiecksbetrug-kleinanzeigen-buecher-shop

 

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