Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen
Gut zu wissen – Verbrauchertipp: BahnCard 100
Wer online etwas kauft, kann den Vertrag in der Regel innerhalb von 14 Tagen widerrufen, so sieht es das Gesetz für Fernabsatzverträge vor. Doch als ein Verbraucher aus Niedersachsen die Bestellung einer Aktions-BahnCard 100 im Wert von rund 3.000 Euro stornieren möchte, heißt es, hier bestehe kein Widerrufsrecht. Ist das korrekt?
Der Europäische Gerichthof (EuGH) hat in einem Urteil vom 12.03.2020 klargestellt, dass der Online-Kauf einer BahnCard 25 oder 50 innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden kann. „Das lässt sich jedoch nicht auf die BahnCard 100 übertragen“, sagt Tim-Oliver Tettinger, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen, und erklärt: „Anders als die ‚kleinen‘ BahnCards ist die BahnCard 100 nach den Vertragsbedingungen der Deutschen Bahn nicht als Rabatt-, sondern letztlich als Fahrkarte zu verstehen – und damit als Beförderungsvertrag, für den es tatsächlich kein gesetzliches Widerrufsrecht gibt.“
Begrenztes Rückgaberecht
Statt eines Widerrufsrechts gewährt die Deutsche Bahn Kundinnen und Kunden ein begrenztes Rückgaberecht für die BahnCard 100. Ein Hinweis findet sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Beförderungsbedingungen). Dort ist geregelt, dass die BahnCard 100 vor dem ersten Geltungstag gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden kann – Aktions- und Probe-BahnCards 100 sind von Umtausch und Erstattung jedoch ausgenommen.
„Wünschenswert wäre es natürlich, dass die Deutsche Bahn auf das fehlende Widerrufsrecht beziehungsweise das eingeschränkte Umtauschrecht ausdrücklich und gut erkennbar bei der Online-Bestellung hinweist“, sagt Tettinger. Kundinnen und Kunden sollten diese wichtige Information nicht nur in den Beförderungsbedingungen finden. Das könnte Missverständnisse und Ärger vermeiden.
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