Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen
Frust statt Freude bei Gewinnspielangebot
Immer wieder verzeichnet die Verbraucherzentrale Niedersachsen Fälle von untergeschobenen Verträgen im Zusammenhang mit Gewinnspielangeboten. Wer einen Anruf mit Gewinnbenachrichtigung oder die Möglichkeit erhält, ab sofort mitzuspielen, sollte misstrauisch sein.
„Verbraucherinnen und Verbraucher melden sich derzeit häufiger in unserer Beratung und suchen Hilfe, weil sie statt einer versprochenen Gewinnspielteilnahme oder eines Gewinns scheinbar ungewollt einen Vertrag abgeschlossen haben“, erklärt Margarita Schürmann, Beraterin der Verbraucherzentrale Niedersachsen in Wilhelmshaven, wo seit Anfang des Jahres vermehrt solcherlei Fälle aufgekommen sind.
Mögliche Gewinne dienen als Lockmittel
Sie sagt: „Per Telefon erfolgt die erste Kontaktaufnahme. Mit Gewinnen werden die Verbraucherinnen und Verbraucher dann geködert. Was sie nicht wissen: Für die Teilnahme entstehen Kosten. Dies erfahren sie meist erst nach einiger Zeit. Entweder weil ihnen die Teilnahmebestätigung nebst Rechnungsbetrag per Post zugeht. Oder aber durch plötzliche Abbuchungen vom Konto.“ Wer dann eigens versucht, den Sachverhalt zu klären oder den vermeintlichen Vertrag zu widerrufen, dem wird häufig das Argument entgegengebracht, dass man dem Vertragsschluss ja zugestimmt hätte. Viele Betroffene bezweifeln aber genau dies. Zudem wissen sie oft nicht, woher entsprechende Anbieter überhaupt ihre Kontaktdaten haben.
Tipps der Verbraucherzentrale
Grundsätzlich gilt: Glücksspielverträge sind nur dann wirksam, wenn diese nach telefonischem Kontakt durch die Verbraucherinnen und Verbraucher noch einmal schriftlich bestätigt werden. „Betroffene sollten daher unbedingt den Vertragsschluss bestreiten und einen Nachweis hierüber einfordern“, rät Schürmann. Zudem sollte der Vertrag hilfsweise widerrufen und gekündigt werden. Hierbei hilft auch der kostenlose Musterbrief der Verbraucherzentrale Niedersachsen zum Thema „Nachweis angeblicher Vertragsschluss“. „In diesem Zusammenhang kann auch gleich erfragt werden, woher die Anrufer die Erlaubnis hatten, telefonisch Kontakt aufzunehmen“, so die Beraterin. Denn ein Anruf darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis erfolgen. Kommt heraus, dass es sich um einen unerlaubten Anruf handelte, sollte dieser der Bundesnetzagentur gemeldet werden.
Weitere Tipps der Verbraucherzentrale: Auf keinen Fall am Telefon persönliche Daten preisgeben. Wenn es dafür bereits zu spät ist und ungewollt Kontoabbuchungen stattgefunden haben, sollte sofort die eigene Bank informiert werden, dass der Anbieter keine Abbuchungen vornehmen darf. Dem Unternehmen liegen zwar die Zahlungsinformation vor, diese umfassen jedoch keine Erlaubnis zur Abbuchung.
Bei Fragen oder Ärger mit solch ungewollten Verträgen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.