Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen
Fragwürdige Angebote bei Reisebuchung
- Intransparente Preise: Beworbene „Ab-Preise“ bei Reisebuchung nur selten verfügbar, Bezugsgröße von Streichpreisen fragwürdig
- Beispiel tui.com: Rabatte oft geringer als angegeben
- Verbraucherzentrale Niedersachsen kritisiert Preisgestaltung und rät Kundinnen und Kunden, Angebote vor Buchung zu vergleichen
Jetzt buchen und nur für kurze Zeit bis zu 40 Prozent Frühbucher-Rabatt sichern – Werbung dieser Art soll Kundinnen und Kunden auf Reiseportale locken. Im Buchungsprozess sind die ausgewiesenen „Ab-Preise“ jedoch nur selten verfügbar, die Berechnung der Rabatte bleibt unklar. Beispiel tui.com: Als Referenz für die beworbenen Preisvorteile wird der ursprüngliche Katalogpreis genannt – der ist in vielen Fällen aber deutlich geringer. Der Rabatt fürs frühe Buchen schmilzt dahin, beträgt mitunter nur wenige Euro. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Niedersachsen ist eine derartige Darstellung irreführend. Sie rät Verbraucherinnen und Verbrauchern dazu, sich bei der Reisebuchung nicht drängen zu lassen und ausgewiesene Rabatte zu hinterfragen.
„Reisepreise sind für Verbraucherinnen und Verbraucher aufgrund der verschiedenen Saisonzeiten, Buchungsklassen und Extras ohnehin schwer nachzuvollziehen“, erklärt Tiana Schönbohm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Erschwerend komme hinzu, dass viele Anbieter mit hohen Rabatten und zeitlich begrenzten Angeboten werben. „Hier wird bewusst Druck aufgebaut, um Kundinnen und Kunden zu einer schnellen Buchung zu drängen – teils mit fragwürdigen Methoden“, kritisiert Schönbohm. Mitunter fehlen Referenzpreise ganz oder die angeblichen Preisvorteile sind in Wirklichkeit deutlich geringer.
Beispiel tui.com: Referenzpreise zu hoch, Rabatte aufgebläht
Bei Frühbucher-Angeboten auf tui.com wird anhand von Streichpreisen eine prozentuale Ersparnis beworben. Diese bezieht sich laut Information auf der Website auf den ursprünglichen Katalogpreis. Doch die Preise in den online einsehbaren Katalogen sind meist geringer. „Wir haben uns verschiedene Beispiele angesehen. In allen Fällen liegen die Katalogpreise deutlich unter den angegebenen Streichpreisen, mitunter sogar mehrere hundert Euro“, erklärt Schönbohm. Der tatsächliche Preisvorteil des „Frühbucher-Deals“ reduziere sich entsprechend, beträgt in einem Beispiel statt der beworbenen rund 300 Euro tatsächlich nur sieben Euro. „Unserer Ansicht nach ist eine solche Darstellung irreführend“, kritisiert Schönbohm. Da es bei Reisebuchungen kein Widerrufsrecht gibt, sei die intransparente Darstellung besonders gravierend: Merken Verbraucherinnen und Verbraucher nach der Buchung, dass ein Angebot doch nicht so gut ist, können sie nicht einfach stornieren. Anders als bei online bestellten Produkten tragen sie das volle Risiko.
Tipps für die Reisebuchung
Wer eine Reise buchen möchte, sollte sich daher von vermeintlich hohen Preisnachlässen nicht blenden lassen und ausreichend Zeit für die Recherche nehmen. „Am besten ist es, mehrere Vergleichsportale zu nutzen und die Preise auch direkt beim Anbieter zu prüfen“, rät Schönbohm. Da sich beworbene Preise im Buchungsprozess meist verändern, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher sich auch davon nicht täuschen lassen. Entscheidend ist der Preis, der in der Übersicht vor Betätigung des Bestellbuttons angezeigt wird. Zu diesem Preis kommt der Vertrag zustande – sofern Kundinnen und Kunden zustimmen.
Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.