11.02.2020

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Fall des Monats - Risikovoranfrage

Versichert, aber ohne Schutz: Wenn der Vertrag nichts wert ist

Wer eine Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung abschließt, muss zunächst Gesundheitsfragen beantworten. Was viele jedoch nicht wissen: Eine genaue Prüfung der Angaben erfolgt erst im Versicherungsfall. So kann es passieren, dass jahrelang Beiträge gezahlt werden – und trotzdem kein Versicherungsschutz besteht. Denn: Oft sind einzelne Diagnosen der Ärzte den Versicherten gar nicht bekannt. Der Fall des Monats Januar der Verbraucherzentrale Niedersachsen zeigt, wie Verbraucher dieses Risiko vermeiden können.

Was ist passiert?

Eine junge Frau aus Braunschweig kommt zum Versicherungscheck in die Verbraucherzentrale. Sie möchte sich über die Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung informieren. Vorerkrankungen sind ihr nicht bekannt, beide Verträge könnte sie problemlos abschließen. Umso mehr überrascht sie das Ergebnis der Beratung: Im Versicherungsfall wäre es vermutlich zu einer Anfechtung der Versicherung gekommen, der Schutz wäre erloschen.

Hintergrund

Die Verbraucherin hätte die Gesundheitsfragen des Versicherers nicht vollständig beantwortet: Einige psychische sowie chronische Diagnosen in den Arztakten waren ihr völlig unbekannt. Beispielsweise hatte ein Gespräch mit ihrer Hausärztin über Allergieprävention in der Schwangerschaft zu der Diagnose „Missbildungsangst“ geführt.

Rechtliche Einordnung und Ergebnis der Beratung

„Versicherungsunternehmen prüfen die Vollständigkeit der Angaben bei den Gesundheitsfragen nicht bei Vertragsabschluss, sondern im Versicherungsfall“, erklärt Maximilian Gehr, Berater der Verbraucherzentrale in Braunschweig. „Erst dann werden die Arztakten konkret geprüft. Stimmen sie nicht mit den Angaben überein, kann der Versicherungsschutz erlöschen.“ Auf die Möglichkeit, vorab selbst Einsicht in die Akten zu nehmen, weisen viele Anbieter nicht hin.

Im vorliegenden Fall hat die Verbraucherin aufgrund der Beratung bei ihren Ärzten Akteneinsicht angefragt und so von den „Vorerkrankungen“ erfahren. Über einen Versicherungsmakler hat sie dann Risikovoranfragen gestellt und alle Eintragungen angegeben. Ein Vertrag wurde ihr nicht angeboten. „Da viele Versicherer die Fragen nach ambulanten Behandlungen auf die zurückliegenden fünf Jahre begrenzen, kann sie es in ein paar Jahren aber erneut versuchen“, so Gehr.

Tipps der Verbraucherzentrale
„Wer in den vergangenen fünf bis zehn Jahren einen Arzt aufgesucht hat, sollte vor Vertragsabschluss unbedingt das Recht auf kostenlose Akteneinsicht nutzen“, rät Gehr. Sind Vorerkrankungen dokumentiert, ist eine Risikovoranfrage über einen Versicherungsmakler oder zugelassenen -berater empfehlenswert.So lässt sich verhindern, dass personenbezogene Angaben in der zentralen Datenbank der Versicherer gespeichert und bei neuen Anfragen abgerufen werden.“ Denn leider zeigt die Praxis: Wer einmal abgelehnt wurde, hat meist auch bei anderen Anbietern Probleme.

Noch besser ist es, sich möglichst früh – also bereits als Schüler, Auszubildender oder Student – um eine vollwertige Berufsunfähigkeitsversicherung zu kümmern.

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