08.02.2021

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Fall des Monats

In-App-Käufe: Siebenjähriger verzockt fast 2.700 Euro

Eltern überlassen ihren Kindern das Smartphone zur gelegentlichen Nutzung. Eine Google Play Gutscheinkarte soll die Ausgaben begrenzen – doch dann schnappt die Falle zu. Die nächste Mobilfunk- oder Kreditkartenabrechnung ist astronomisch hoch. Bei genauerer Prüfung wird klar, dass weitere Zahlungsmittel im Benutzerkonto hinterlegt sind. Im Fall des Monats der Verbraucherzentrale Niedersachsen hat ein Siebenjähriger fast 2.700 Euro verspielt. Zum Safer Internet Day am 9. Februar 2021 informiert die Verbraucherzentrale zu kindersicheren Geräteeinstellungen, Account-Sicherheit und dem Schutz vor Online-Betrug.

Was ist passiert?

Eine Verbraucherin überlässt ihrem siebenjährigen Sohn das Smartphone, um eine Lern-App sowie gelegentlich das Spiel „Brawl Stars“ zu nutzen. Sein Taschengeld darf er teils für Google Play Karten ausgeben, um mit dem Guthaben kleinere Spieleobjekte zu kaufen. Mit der monatlichen Kreditkartenabrechnung wird jedoch klar, dass er das Spiel auch heimlich gespielt und für 2.753,91 Euro In-App-Käufe vorgenommen hat – unerlaubt über die Kreditkarte seiner Mutter, die im Account hinterlegt war.

Rechtliche Einordnung und Ergebnis der Beratung

Minderjährige dürfen ohne Genehmigung der Eltern keine Käufe durchführen. „Daher lohnt es sich meist, den Forderungen zu widersprechen“, erklärt Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Im vorliegenden Fall hat die Mutter als Account-Inhaberin keinen Vertrag mit dem Spieleanbieter geschlossen. „Dass sie ihrem Sohn das Handy zur Nutzung überlässt, beinhaltet nicht automatisch die Erlaubnis, Käufe damit durchzuführen.“ Nach einem Schreiben der Verbraucherzentrale hat Google den Großteil der Forderung erlassen – insgesamt 2.654.31 Euro. 

Tipps der Verbraucherzentrale zum Safer Internet Day

Die Medien- und Handynutzung von Kindern hat in der Pandemiezeit stark zugenommen. Umso wichtiger ist es, dass Eltern die Einstellungen überprüfen. „Auf jedem Gerät, das Minderjährige nutzen, sollte ein Passwortschutz für Käufe eingerichtet sein“, rät Körber. Zudem können eigene Accounts für Kinder helfen, Nutzungszeiten und -rechte zu regeln und den Zugriff auf Zahlungsquellen einzuschränken. Auch eine Drittanbietersperre beim Mobilfunkanbieter kann vor ungewollten Kosten schützen. Für die Beantragung stellt die Verbraucherzentrale Niedersachsen einen Musterbrief bereit.

Weitere Informationen zu kindersicheren Geräteeinstellungen, Account-Sicherheit und Schutz vor Online-Betrug hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen zum Safer Internet Day zusammengestellt: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/safer-internet-day-2021

Der jährlich stattfindende Aktionstag setzt sich für mehr Online-Sicherheit und für ein besseres Internet für Kinder und Jugendliche ein.

Logo des Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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