Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen
eprimo: Abschlagsforderung um 1.700 Euro zu hoch
- Verbraucherzentrale erhält vermehrt Anfragen zur Abschlagsberechnung des Energieversorgers eprimo, der zur E.ON Energie Deutschland GmbH gehört
- Monatliche Forderungen rechnerisch nicht nachvollziehbar, in den vorliegenden Fällen um 600 bis 1.700 Euro überhöht
- Betroffene sollten schriftlich widersprechen und Korrektur fordern – niemand muss derart überhöhte Abschläge zahlen
Bis zum 1. März 2023 müssen Energieversorger über die Umsetzung der Preisbremse informieren. Für viele Kundinnen und Kunden der eprimo GmbH sind diese Schreiben jedoch keine Entlastung, sondern ein Schock: Laut Berechnung des Energieversorgers, der Teil der E.ON Energie Deutschland GmbH ist, sollen sich die monatlichen Abschläge für Gas teils vervierfachen. Die Abschläge für Strom sollen in einem der Verbraucherzentrale Niedersachsen vorliegenden Fall unter Berücksichtigung der Preisbremse um mehr als das 13-Fache steigen. Nachvollziehbar sind die Forderungen nicht. Rechnerisch ergeben sich anhand der angegebenen Preise monatliche Abschläge, die um etwa 600, 900 und sogar 1.700 Euro geringer ausfallen als von eprimo ausgewiesen.
„Bei uns häufen sich aktuell Anfragen von Kundinnen und Kunden der eprimo GmbH, die irritiert, verärgert oder schlicht verzweifelt sind“, erklärt Julia Schröder, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Der Grund: Mit den Informationen zur Umsetzung der Preisbremse werden ihnen die ab März angepassten Abschlagszahlungen mitgeteilt. „Und die liegen teils mehrere hundert bis tausend Euro über dem, was sie bisher gezahlt haben und was sich rechnerisch anhand des Verbrauchs sowie der angegebenen Tarife ergibt“, so Schröder. Auf Nachfrage der Verbraucherin habe eprimo in einem Fall erklärt, es handele sich um einen Systemfehler und die Abschläge korrigiert – von monatlich 1.900 auf 195 Euro. In einem anderen Fall wurde jedoch an den Berechnungen festgehalten, obwohl diese augenscheinlich nicht zum zugrunde gelegten Verbrauch und den Preisen passen. „Für uns ist das völlig unverständlich. Geringe Abweichungen können natürlich immer auftreten, etwa, wenn nur elf statt zwölf Abschläge im Jahr gezahlt werden. Hier geht es jedoch um monatlich 600 oder sogar 900 Euro. Da fragt man sich schon, was dahintersteckt“, so die Energierechtsexpertin.
Widerspruch einlegen und Korrektur fordern
Betroffene sollten die Angaben in den Kundenschreiben unbedingt überprüfen. Für die Berechnung der monatlichen Abschläge stellt die Verbraucherzentrale einen Online-Rechner zur Verfügung. Weichen die Abschläge deutlich ab, sollten Kundinnen und Kunden eprimo umgehend schriftlich darüber informieren und auffordern, die Berechnung zu korrigieren. Wer eine Einzugsermächtigung erteilt hat, kann diese vorsorglich widerrufen. „In diesem Fall sollte aber darauf geachtet werden, den angemessenen Abschlag fristgerecht zu überweisen, um nicht in Zahlungsverzug zu geraten“, rät Schröder und ergänzt: „Deutlich überhöhte Abschläge muss aber niemand zahlen.“
Bei Fragen hilft die Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
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