Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen
Energie Pool GmbH kündigt massenhaft Lieferverträge
Beim Ranking der Vergleichsportale war die DEP Deutsche Energie Pool GmbH seit Anfang des Jahres ganz oben mit dabei: Der Arbeitspreis von 1 Cent pro kWh war konkurrenzlos und trotz eines hohen monatlichen Grundpreises von 39 oder 55 Euro auf ein Jahr gerechnet lukrativ. Was scheinbar nicht mit in die Bewertung einbezogen wurde: die Möglichkeit, jederzeit zu kündigen. Doch genau das hat der Anbieter pünktlich zu Beginn der Heizperiode für sich genutzt. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen kritisiert das verbraucherunfreundliche Geschäftsgebaren des Versorgers und erklärt, warum Vergleichsportale kritisch zu betrachten sind.
„Betroffene sind zu Recht verärgert, denn der finanzielle Vorteil des niedrigen Arbeitspreises wird ihnen mit der Kündigung zu Beginn der kalten Jahreszeit verwehrt“, sagt Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Mitte September kündigte der niedersächsische Energieversorger die privaten Gaslieferverträge zum 1. Oktober 2021. Damit bekommen Verbraucherinnen und Verbraucher direkt die Kehrseite eines neuen Geschäftsmodells zu spüren, das keine Vertragslaufzeit und eine kurze Kündigungsfrist vorsieht. „Grundsätzlich begrüßen wir mehr Flexibilität im Energiesektor. Wenn aber der Nutzen für Verbraucherinnen und Verbraucher zu ihrem Nachteil umgekehrt wird, ist das äußerst problematisch“, so Preuschoff.
Vorsicht bei Vergleichsportalen
Viele Verbraucherinnen und Verbraucher sind über ein Vermittlungs- oder Vergleichsportal auf den Versorger aufmerksam geworden und haben darüber einen Vertrag abgeschlossen. „Solche Plattformen erwecken den Anschein eines objektiven Anbietervergleichs. Sie sind jedoch nicht unabhängig und bilden auch nicht den gesamten Markt ab“, erklärt die Rechtsexpertin. Auch der im Ranking niedrigste Preis muss nicht dauerhaft die günstigste Lösung sein: wie im Fall der Energie Pool GmbH kann sich ein besonders günstiger Tarif zu einem teuren Geschäft für Verbraucherinnen und Verbraucher entwickeln. Eine genaue Prüfung der einzelnen Angebote sei daher unabdingbar.
Tipps zum Anbieterwechsel
Die plötzliche Kündigung stellt Betroffene jetzt vor eine Herausforderung: in sehr kurzer Zeit müssen sie einen neuen Anbieter finden. Dabei sollten Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nur auf den Preis schauen. Wichtig sei, dass der Gasversorger kostendeckend arbeite, ansonsten bestehe die Gefahr einer Insolvenz, so die Rechtsexpertin. Aus diesem Grund sollten Verbraucherinnen und Verbraucher auch grundsätzlich keine Verträge abschließen, bei denen sie in Vorkasse gehen müssen. Lässt sich rechtzeitig kein neuer Vertrag abschließen, müssen Betroffene aber nicht im Kalten sitzen. Sie werden in die Grundversorgung des lokalen Energielieferanten aufgenommen.
Weiter Informationen zum Anbieterwechsel und zu Vergleichsportalen unter: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/vergleichsportale-strom-gas
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.