05.04.2023

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Einkauf zu Ostern: Wissenswertes über Eier

Weiße, braune oder bunt gefärbte Eier – zur Osterzeit ist das Angebot im Handel groß. Eine gute Wahl zu treffen, fällt jedoch nicht leicht, denn wichtige Informationen fehlen häufig. Woher stammt das Huhn, das das Ei gelegt hat? Mussten männliche Küken dafür sterben? Und ist die bereits gefärbte und gekochte Variante überhaupt noch frisch? Die Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt Tipps, was beim Einkauf zu beachten ist, um „faule Eier“ zu vermeiden.

Kükentöten: Trotz Verbot keine Sicherheit

Das Töten männlicher Küken ist in Deutschland verboten, im Ausland jedoch weiterhin erlaubt. Das Problem: Kaufen deutsche Betriebe Legehennen im Ausland ein, dürfen deren Eier in Deutschland angeboten werden, obwohl die männlichen Geschwister der Legehennen getötet wurden. Da dies im Ausland passiert, hat das keine Konsequenzen für den Vertrieb der Eier in Deutschland - Verbraucherinnen und Verbraucher müssen darüber nicht informiert werden.

Wer also auf Nummer sicher gehen möchte, sollte auf Initiativen achten, die die Brüder der Legehennen aufziehen, wie zum Beispiel „Brudertier Initiative Deutschland“, „haehnlein“ oder „Spitz & Bube“. Auch das KAT-Siegel (Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e.V.) verbietet ab 2024 ohne Ausnahme das Kükentöten bei teilnehmenden ausländischen Betrieben. Auch die Eier von Zweinutzungsrassen stellen eine sinnvolle Alternative dar. Sie sind keine Hochleitstungstiere, können jedoch zur Eiproduktion und zur Mast gehalten werden.

Die Kennzeichnung „ohne Kükentöten“ kann zwar für bare Münze genommen werden, sagt jedoch nichts über das Verfahren aus. Verbraucherinnen und Verbraucher erfahren nicht, ob das Töten durch die Geschlechtsbestimmung im Ei oder durch die Aufzucht der Bruderhähne vermieden wird. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Niedersachsen braucht es hier eine detaillierte und klare Kennzeichnung. Zudem sollten EU-weite und einheitliche Regeln gelten, die die gesamte Wertschöpfungskette umfassen.

Gefärbte gekochte Eier – kühl lagern und schnell verbrauchen

Hart gekochte und gefärbte Eier darf der Handel länger verkaufen als frische Eier. Auf das Mindesthaltbarkeitsdatum ist dabei kein Verlass: Der Lebensmittelhändler legt es nach eigenem Ermessen fest. Zwar verhindert ein spezieller Schutzlack auf der Eierschale, dass Keime eindringen – aber nur bei unversehrter Schale. Kleine Risse bleiben bei gefärbten und lackierten Eiern leicht unbemerkt. Beim Kauf sollte die Schale daher kontrolliert und auch auf eine möglichst lange Restlaufzeit des MHD geachtet werden. Zudem sollten gefärbte Eier immer im Kühlschrank aufbewahrt werden.

Gut zu wissen: Werden bunte Eier lose angeboten, muss das Mindesthaltbarkeitsdatum gar nicht gekennzeichnet sein. Diese Eier sollten daher möglichst schnell nach dem Kauf gegessen werden. Noch besser: Eier frisch kaufen, selbst kochen und färben.

Weitere Informationen zu Siegeln, Haltungsform und Lagerung von Eiern unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/eier-ohne-kuekentoeten

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