23.05.2024

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Ein Service zu viel: Teure Datenübermittlung

Online-Anbieter kassiert für sonst kostenlose Leistung
  • service-rundfunkbeitrag.de wird leicht mit Website des Beitragsservice verwechselt 
  • Anbieter fordert allein für die Übermittlung von Daten 29,99 Euro – ein Widerruf ist nach Beauftragung meist nicht möglich
  • Auf der Original-Website rundfunkbeitrag.de sind die Leistungen kostenfrei

Neue Adresse oder geänderte Bankverbindung dem Rundfunkbeitragsservice mitteilen? Wer online danach sucht, landet schnell auf „service-rundfunkbeitrag.de“. Der Drittanbieter wirbt damit, diese und weitere Anliegen bequem per Online-Formular zu regeln. Leicht kann übersehen werden, dass es sich nicht um die Original-Website rundfunkbeitrag.de handelt. Die Kosten in Höhe von 29,99 Euro, die für die Übermittlung der Daten an den Beitragsservice fällig werden, sind nur zwischen Informationen zum SEPA Lastschriftmandat zu finden. Bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen gehen daher vermehrt Beschwerden ein. 

service-rundfunkbeitrag.de statt rundfunkbeitrag.de – nicht nur die Webadresse des Drittanbieters ähnelt dem Original, auch die angebotenen Leistungen sind identisch. Doch wer hier eine Änderung des Beitragskontos übermittelt, zahlt 29,99 Euro dafür. „Uns erreichen aktuell vermehrt Beschwerden zu dem Drittanbieter, da sich Nutzerinnen und Nutzer getäuscht fühlen“, erklärt Tim-Oliver Tettinger, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Denn: Die Website bietet keinerlei Mehrwert. „Alle angebotenen Änderungen können auf der Seite des Beitragsservice per Online-Formular kostenlos beantragt werden“, sagt Tettinger und ergänzt: „Der Hinweis auf die Kosten kann zwischen der Formulierung zum SEPA-Lastschriftmandat leicht übersehen werden.“ 

Ausführung nur mit Verzicht auf Widerruf

Besonders ärgerlich: Bei Buchung müssen Nutzerinnen und Nutzer bestätigen, die Ausführung der Dienstleistung vor Ende der Widerrufsfrist zu wünschen und das Widerrufsrecht zu verlieren, sobald der Vertrag vollständig erfüllt ist. „Das ist bei Online-Dienstleistungen, die häufig sofort erbracht werden sollen, durchaus üblich. Hier führt die Regelung aber dazu, dass Betroffene an den Vertrag gebunden sind – auch, wenn sie den Irrtum später bemerken. Das Geld ist dann leider meist verloren“, so Tettinger. 

Damit Verbraucherinnen und Verbraucher erst gar nicht auf den Seiten von Drittanbietern landen, rät der Rechtsexperte dazu, sich die Ergebnisse bei einer Online-Suche genau anzusehen. Insbesondere die als „Anzeige“, „Gesponsert“ oder „Werbung“ markierten ersten Treffer sollten gemieden werden. Auch ein Blick ins Impressum und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann helfen, Drittanbieter als solche zu identifizieren.

Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video.

 

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