17.07.2024

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Chaos vorm Milchregal

Falsche Einstufung der Weidemilch sorgt für Verwirrung
  • Freiwillige, vierstufige Haltungsform-Kennzeichnung des Handels wird an fünfstufige gesetzliche Tierhaltungskennzeichnung angepasst
  • Falsche Einstufung der Weidemilch verwirrt Verbraucherinnen und Verbraucher und schadet den Erzeugerinnen und Erzeugern
  • Verbraucherzentrale Niedersachsen fordert ein Einlenken vom Einzelhandel und eine Nachbesserung der Definition von Weidemilch

Kühe, die glücklich auf einer saftig-grünen Weide grasen – das ist für viele wohl häufig der erste Gedanke, wenn sie an Weidemilch denken. Wer sich Transparenz über artgerechte Haltung beim Kauf von Milch wünscht, steht wegen zahlreicher Label am Milchregal aber vor dem Chaos. Eine Anpassung der Haltungsform-Kennzeichnung soll das diesen Sommer eigentlich ändern. Laut Verbraucherzentrale Niedersachsen bereitet jedoch vor allem die Einordnung von Weidemilch weiterhin Probleme.

Bisher werden tierische Produkte bei der freiwilligen Haltungsform-Kennzeichnung des Handels auf einer vierstufigen Skala einsortiert. „Diese reicht vom gesetzlichen Mindeststandard bis zur Premiumstufe“, weiß Constanze Rubach, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Das soll sich aufgrund der Einführung einer verpflichtenden, staatlichen Tierhaltungskennzeichnung in Kürze ändern. „Die zukünftigen fünf Kategorien lauten dann Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide sowie Bio und sollten eigentlich Ordnung ins Chaos bringen“, so Rubach. 

Handel wertet Weidemilch zu Unrecht ab
Nur die Weidemilch will da nicht so richtig reinpassen. „Etablierte Siegel, wie zum Beispiel Pro Weideland, sollen nur für die Kategorie 3, also Frischluftstall, ausreichen“, sagt die Expertin und erklärt weiter: „Damit würden sie sich auf einer Stufe mit Produkten aus Haltungsformen befinden, in der die Tiere ausschließlich im Lauf- oder Offenfrontstall gelebt haben. Weidemilch-Kühe stehen hingegen an mindestens 120 Tagen im Jahr für je sechs Stunden auf der Weide.“ Dennoch reicht es nach Ansicht des Einzelhandels nicht für die Kategorie 4 (Auslauf/ Weide). In diese wandern Weidemilch-Produkte nur, wenn ein Laufhof zur Verfügung steht, der auch bei schlechten Wetterbedingungen Auslauf ermöglicht. Die Verbraucherzentrale fordert den Einzelhandel auf, die Weidemilch nicht abzuwerten. Auch wenn kein Laufhof vorhanden ist, haben es die Tiere schließlich deutlich besser als solche ohne Weidezugang.

Verbraucherzentrale Niedersachsen fordert mehr Transparenz bei Kennzeichnung
„Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die unterschiedliche Einordnung von Weidemilch schwer nachzuvollziehen. Für mehr Transparenz muss aus unserer Sicht an verschiedenen Stellschrauben gedreht werden“, so die Expertin. So fordert die Verbraucherzentrale Niedersachsen, dass die Haltungsform-Kennzeichnung angepasst wird. „Der Mehrwert von Weidemilch muss klar erkennbar sein“, meint Rubach. Nur dann seien auch finanzielle Anreize für Milchbetriebe sichergestellt, was auch für mehr Tierwohl in der Landwirtschaft sorge. „Voraussetzung für eine einheitliche Einteilung wäre jedoch zunächst die lebensmittelrechtliche Definition des Begriffs ‚Weidemilch‘“, erklärt die Expertin und erläutert: „Die Bezeichnung ‚Weidemilch‘ ist zwar laut eines Urteils des Oberlandesgerichtes Nürnberg nicht irreführend, wenn die Tiere mindestens 120 Tage im Jahr auf der Weide stehen. Wie sie an den übrigen 245 Tagen gehalten und gefüttert werden, ist aber nicht gesetzlich definiert.“ 

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