27.07.2021

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Banken und Sparkassen langen kräftig zu

Umgang mit Negativzinsen und Verwahrentgelten
  • Immer mehr Banken und Sparkassen führen Verwahrentgelte für
    Giro- und Tagesgeldkonten ein
  • Wer die neue Regelung nicht akzeptiert, riskiert die Kündigung des Kontos
  • Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt Tipps, was Betroffene tun können

Immer mehr Banken und Sparkassen führen Verwahrentgelte ein. Wer zu viel Geld auf dem Giro- oder Tagesgeldkonto hat, zahlt zukünftig Strafzinsen. Auch in Niedersachsen sind viele Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen. So kassiert etwa die Sparda-Bank West ab Juli 2021 Negativzinsen für Giro- und Tagesgeldkonten. Noch ist unklar, ob die neuen Entgelte überhaupt rechtens sind. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät Betroffenen, die Gebühren nicht einfach hinzunehmen und zeigt Alternativen auf.

Die Sparda-Bank West hat ab Juli 2021 Verwahrentgelte für bestehende Konten eingeführt: Für Guthaben über 25.000 Euro auf dem Girokonto sowie Guthaben über 50.000 Euro auf Tagesgeldkonten werden 0,5 Prozent Negativzinsen fällig. Und das ist kein Einzelfall. „Scheinbar sind Einlagen von Privatpersonen nicht mehr willkommen“, sagt Philipp Rehberg, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Viele Banken und Sparkassen haben inzwischen Verwahrentgelte eingeführt. Sie begründen dies mit den Negativzinsen, die auch die Europäische Zentralbank für Kundengelder erhebt. „Wir bezweifeln jedoch, dass Geldinstitute die angeblichen Gebühren in vollem Umfang auf ihre Kundinnen und Kunden abwälzen dürfen“, so Rehberg. „Schließlich verwahren sie die Gelder nicht nur, sondern erzielen damit auch Gewinne.“ Die Verbraucherzentralen haben bereits erste Unterlassungsklagen gegen Verwahrentgelte eingereicht, bis zur höchstrichterlichen Klärung wird es aber noch dauern.

Gebühren nicht einfach hinnehmen

Unabhängig von der Frage, ob das Vorgehen der Geldinstitute rechtmäßig ist: Wer die neuen Entgelte nicht akzeptiert, wird die Kündigung des Kontos riskieren. Machtlos sind Kundinnen und Kunden deshalb aber nicht. „Wir raten dazu, vorhandene Guthaben so umzuschichten oder auf mehrere Konten zu verteilen, dass keine Strafzinsen entstehen. Auch ein Kontowechsel kann durchaus eine gute Option sein – und ist einfacher, als viele denken“, sagt Rehberg. Schließlich gebe es weiterhin Banken und Sparkassen, die keine Verwahrentgelte erheben. Dabei sei es aber wichtig, auf die deutsche oder eine gleichwertige ausländische Einlagensicherung zu achten.

Alternativen für mittel- bis langfristige Geldanlagen

Dauerhaft sollte Vermögen ohnehin nicht auf Tagesgeldkonten „geparkt“ werden. „Hier lassen sich keine relevanten Renditen erzielen. Für eine mittel- und langfristige Anlage sind daher Sparbriefe, Sparpläne und Festgelder sowie für Risikobewusstere auch Aktienfonds – insbesondere ETF (Exchange Trade Funds) – und entsprechende Fondsparpläne die bessere Wahl“, so der Finanzexperte.

Bei Fragen hilft die Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video.

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