28.08.2024

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Ausbildungsstart: Energieversorger bewusst wählen

Grundversorgung oftmals nicht zum günstigsten Tarif
  • Wer zum Start von Ausbildung oder Studium in eine eigene Wohnung zieht, sollte sich aktiv um einen Energieversorger kümmern
  • Preise in der Grundversorgung variieren in Niedersachsen stark, Sonderverträge oftmals günstiger 
  • Verbraucherzentrale gibt Tipps für die Wahl eines verlässlichen Versorgers

Im August und September ist Ausbildungsstart in Niedersachsen – für Studierende geht es vielerorts Mitte Oktober los. Wer jetzt erstmals eine eigene Wohnung bezieht, sollte die Strom- und Gastarife prüfen. Denn ohne selbst aktiv einen Vertrag abzuschließen, greift die Grundversorgung – teils zu deutlich höheren Preisen als aktuelle Sonderverträge. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, welche Angaben für einen Vergleich wichtig sind und gibt Tipps, was bei der Wahl eines Energieversorgers zu beachten ist.

Für die erste eigene Wohnung ist einiges zu regeln. Neben der Einrichtung wird für viele ein Internetvertrag ganz oben auf der Liste stehen. Doch auch die Energieversorgung sollte beachtet werden, rät René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen: „Anders als beim Telefon- und Internetvertrag besteht hier kein Zeitdruck, da Strom und Gas automatisch bereitgestellt werden. Selbst aktiv zu werden, kann sich aber lohnen.“ Denn wer sich um nichts kümmert, landet im Strom- und Gasbereich erst einmal in der Grundversorgung. „Die Preise variieren je nach Gebiet in Niedersachsen stark – mitunter sind sie fast doppelt so hoch wie in einem Sondervertrag – also einem Vertrag für eine bestimmte Laufzeit“, so Zietlow-Zahl. Eine Ausnahme gibt es jedoch: „Ist das Haus an das Fernwärmenetz angeschlossen, ist ein Wechsel des Wärmeanbieters nicht möglich.“

Anbieter vergleichen, Verbrauch schätzen

Für einen Vergleich ist es zunächst wichtig, den eigenen Verbrauch zu kennen. Wer erstmals eine eigene Wohnung bezieht, hat natürlich keine Vergleichswerte aus dem Vorjahr. „Vielleicht kann die Vormieterin oder der Vormieter aber den bisherigen Verbrauch mitteilen. Dieser bietet einen guten Anhaltspunkt für die Schätzung des künftigen Verbrauchs. Andernfalls hilft nur der Blick auf den durchschnittlichen Verbrauch, abhängig von der Haushaltsgröße und Personenzahl. Online gibt es dazu gute Vergleichsmöglichkeiten“, rät der Energierechtsexperte. 

Worauf beim Wechsel zu achten ist

Wer in der Grundversorgung ist, kann den Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. „Bei der Auswahl eines geeigneten Tarifs sollte aber nichts überstürzt und Anbieter sowie Vertragsdetails vorab in Ruhe geprüft werden“, rät Zietlow-Zahl. Denn gerade Discount-Anbieter, die in den Rankings der Vergleichsportale oft auf den vorderen Plätzen landen, bereiten oft Probleme. Um „schwarze Schafe“ auszuschließen, reiche es meist schon, online nach Bewertungen des Versorgers zu suchen und sich diese genauer anzuschauen.

Bei Vergleichsportalen sollten sich Nutzerinnen und Nutzer zudem nicht auf die Voreinstellungen verlassen und Suchfilter immer anpassen. Tipps, worauf dabei zu achten ist, gibt die kostenlose Checkliste „Vergleichsportale: Filter individuell anpassen“ der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Weitere Informationen zum Wechsel des Energieversorgers sind auf der Website der 
Verbraucherzentrale Niedersachsen zusammengestellt.

Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen: 
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratung 

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