Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen
Auf ins Leben: Gut versichert durchstarten
- Verbraucherzentrale Niedersachsen informiert zum Versicherungsschutz
- Unterschied zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung
- Möglichst früh um Berufsunfähigkeitsversicherung kümmern
Endlich! Die Schule ist geschafft, neue Freiheiten locken. Doch mit dem Übergang in Ausbildung, Studium oder Freiwilliges Soziales Jahr müssen auch ein paar Dinge geregelt werden. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen zeigt, was das Ende der Schulzeit für den Versicherungsschutz bedeutet und erklärt, was es jetzt zu beachten gilt.
Wichtig ist zunächst die Krankenversicherung: „Wer erst einmal nichts tut oder direkt ins Studium startet, bleibt in der gesetzlichen Krankenkasse meist über die Eltern mitversichert“, erklärt Kai Kirchner, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Die Familienversicherung ist kostenlos und ohne Erwerbstätigkeit bis zum
23. Geburtstag, für Studierende bis zum 25. Geburtstag möglich. „Allerdings dürfen sie regelmäßig nicht mehr als 470 Euro monatlich verdienen“, so Kirchner.
Auszubildende sind mit Beginn der Ausbildung in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert – gleiches gilt für das Freiwillige Soziale Jahr, sofern ein Entgelt gezahlt wird.
Bei der privaten Krankenversicherung gibt es keine kostenlose Familienversicherung. Wer nicht sofort eine Ausbildung oder ein Studium beginnt, muss den Vertrag beitragspflichtig fortführen. Mit dem Start von Ausbildung oder Studium setzt dann die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ein. „Wer privat krankenversichert ist und es während des Studiums bleiben möchte, muss sich von der Versicherungspflicht befreien lassen“, erklärt Kirchner. Das macht aufgrund der Beiträge meist aber nur Sinn, wenn die Eltern Beamte sind.
Weitere notwendige Versicherungen
Unverzichtbar ist die private Haftpflichtversicherung. Sie versichert Personen-, Sach-, und Vermögensschäden im privaten Bereich. Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür aufkommen. Während der ersten Berufsausbildung beziehungsweise des Studiums sind Kinder aber meistens über ihre Eltern beitragsfrei mitversichert. Erst beim Start in den Beruf muss ein eigener Vertrag abgeschlossen werden.
Wer ins Ausland reist – egal ob innerhalb oder außerhalb Europas – sollte unbedingt eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. „Hier ist es wichtig, den passenden Tarif auszuwählen. Dauert die Reise nicht länger als acht Wochen, reicht meist eine günstige Jahrespolice. Bei längeren Auslandsaufenthalten wird eine spezielle Police benötigt, die erheblich teurer ist“, sagt Kirchner.
Sinnvoll kann es zudem sein, sich schon früh über eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu informieren. Denn: Nur wer jung und gesund ist, erhält guten Versicherungsschutz zu niedrigen Preisen. Für manche Berufsgruppen kann es später sogar schwierig werden, überhaupt einen bezahlbaren Vertrag zu bekommen.
Informationen zu notwendigen Versicherungen für Berufsstarter unter
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/versicherungen-berufsstarter
Bei Fragen hilft die Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen:
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/fuer-sie-da
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.