Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen
Änderung der Netzentgelte: Anbieter passen Preise an
- Vereinheitlichung der Netzentgelte ab 2025, um Kosten gerecht zu verteilen
- Energieversorger preisen neue Netzentgelte ein – Strompreise können sich ändern
- Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, Zählerstand und Wechseloption zu prüfen
Um Regionen mit besonderen Mehrkosten durch den Ausbau erneuerbarer Energien zu entlasten, hat die Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr eine neue Verteilung von Netzentgelten festgelegt. Diese Wälzung gilt ab dem 1. Januar 2025. Da Versorger die Kosten in ihre Tarife einpreisen, können sich die Stromkosten für Verbraucherinnen und Verbraucher ändern. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen klärt auf, was in diesem Fall zu tun ist.
Bereits im August 2024 hat die Bundesnetzagentur die Wälzung der Mehrkosten aus dem Umbau des Stromnetzes ab 2025 beschlossen. Seit Jahreswechsel kündigen viele Energieversorger nun an, ihre Strompreise für 2025 entsprechend anzupassen. „Wie genau die Netzentgelte in die Stromtarife der Verbraucherinnen und Verbraucher einfließen, entscheidet schlussendlich jeder Energieversorger selbst. Sie preisen die Netzentgelte ein", erklärt René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Eine Preisanpassung ist in beide Richtungen möglich – nach oben als auch nach unten." Der Experte rät daher, aktuell auf eine Benachrichtigung des Stromversorgers zu achten. Wird eine Preisanpassung angekündigt, sei es wichtig, die Zählerstände zum Stichtag abzulesen und zu übermitteln, damit der Verbrauch korrekt berechnet werden kann und nicht geschätzt werden muss.
Stromtarif steigt? Wechseloptionen genau prüfen
Werden die Preise aufgrund der Netzentgelte für einen laufenden Vertrag geändert, gilt ein Sonderkündigungsrecht. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihren Laufzeitvertrag zu dem Zeitpunkt beenden, ab dem die Preiserhöhung in Kraft tritt. Wichtig ist, sich auf die Preisanpassung zu beziehen und eine Sonderkündigung auszusprechen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hält dafür einen Musterbrief auf der Website vor. Ein Vertrag in der Grundversorgung lässt sich grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen beenden.
„Ob eine Kündigung sinnvoll ist, sollte vorab immer genau geprüft werden“, sagt Zietlow-Zahl und führt an: „Derzeit sind zum Teil Angebote teurer als das bestehende Vertragsverhältnis – trotz Preiserhöhung. Mitunter kann es sogar günstiger sein, in der Grundversorgung zu bleiben. Es sollte jedoch recherchiert werden, ob die Grundversorger ebenfalls bereits angekündigt haben, ihre Preise zu erhöhen.“ Wer prüfen möchte, ob sich ein Wechsel preislich lohnt, sollte die Suchparameter der Online-Vergleichsportale individuell einstellen. Zum Beispiel werden Kategorien wie „Einmaligen Bonus in die Kosten einrechnen“ besser deaktiviert. Nur so lässt sich herausfinden, wie hoch die tatsächlichen Abschläge sind. Darüber hinaus kann auch ein Blick auf Kundenbewertungen aufschlussreich sein – auch außerhalb der Vergleichsportale. Hier schneiden einige Discount-Anbieter verhältnismäßig schlecht ab.
Weitere Tipps zur Nutzung von Vergleichsportalen für Strom und Gas auf:
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/anbieterwechsel-strom-gas
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