Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen
sofatutor: erst rechnen, dann kündigen
- Verbraucherzentrale Niedersachsen hat die sofatutor GmbH erfolgreich abgemahnt
- Kündigung unnötig erschwert: Kundinnen und Kunden mussten zunächst Rechenaufgabe lösen
- sofatutor hat eine Unterlassungserklärung unterschrieben und den Kündigungsprozess inzwischen angepasst
Seit mehr als zwei Jahren gilt: Wer Laufzeitverträge online anbietet, muss Kundinnen und Kunden auch die Kündigung online ermöglichen. Wie das zu erfolgen hat, ist gesetzlich klar geregelt. Bei der Online-Lernplattform sofatutor.com sollten Kundinnen und Kunden nach Eingabe ihrer Daten jedoch zunächst eine Rechenaufgabe lösen, bevor sie die Kündigung abschicken konnten. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat den Anbieter daher abgemahnt – mit Erfolg. Die sofatutor GmbH hat eine Unterlassungserklärung unterschrieben und die unnötige Hürde bei der Online-Kündigung inzwischen entfernt.
Die Verbraucherzentralen erreichen immer wieder Beschwerden, da Anbieter die Online-Kündigung unnötig erschweren, den „Kündigungsbutton“ verstecken oder gar nicht vorhalten. Besonders kreativ: Wer sein Abo auf der Lernplattform sofatutor.com kündigen wollte, musste zunächst eine Rechenaufgabe lösen. „Das Eingabefeld war mit einem Sternchen als Pflichtfeld gekennzeichnet“, erklärt Tiana Schönbohm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, und ergänzt: „Dadurch wird der Kündigungsprozess unserer Meinung nach unnötig erschwert und in die Länge gezogen.“ Genau das soll die gesetzliche Regelung jedoch verhindern. „Damit eine Kündigung möglichst einfach ist, sind die Vorgaben eindeutig. Es darf nur abgefragt werden, was für die Zuordnung unmittelbar erforderlich ist“, so Schönbohm. Rechenaufgaben gehören sicherlich nicht dazu. Daran ändere auch die Erklärung der sofatutor GmbH nichts, die Abfrage diene der Sicherheit.
Nach Abmahnung der Verbraucherzentrale Niedersachsen hat die sofatutor GmbH eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Kundinnen und Kunden können ihre Abos inzwischen ohne Rechenleistung kündigen.
Bei fehlerhafter Umsetzung ist Kündigung jederzeit möglich
„Dass die gesetzeskonforme Umsetzung noch immer solche Schwierigkeiten bereitet, ist ärgerlich und unverständlich“, erklärt die Rechtsexpertin. Für Verbraucherinnen und Verbraucher aber gut zu wissen: Verstoßen Anbieter bei der Umsetzung der Kündigungsschaltfläche gegen die Vorgaben, ist eine Kündigung jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich.
Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – telefonisch, vor Ort und per Video.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.