Netflix und Spotify – Preiserhöhungsklauseln unwirksam

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Stand: 29.11.2023

Netflix und Spotify haben in ihren AGB-Klauseln zur einseitigen Preiserhöhung. Diese sind laut dem Kammergericht Berlin unwirksam. In zwei noch nicht rechtskräftigen Urteilen im November lehnte das Gericht die Berufung der beiden Firmen ab.

Diese AGB-Klauseln besagen, dass Spotify und Netflix unter bestimmten Voraussetzungen die Preise ihrer Abonnements einfach erhöhen können. Und zwar ohne dafür die Zustimmung des Nutzers einholen zu müssen. Zum Beispiel, wenn sich die Gesamtkosten des Abos ändern. 

Das Landgericht Berlin hatte diese Klausen schon in einem vorherigen Verfahren für unwirksam erklärt. Nach Einschätzung der Gerichte dürfen die Anbieter ohne Zustimmung der Kunden die Preise nicht anpassen.

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Verbraucherrechte gestärkt

Die Entscheidung des Gerichts stärkt Verbraucher in ihren Rechten gegenüber digitalen Dienstleistern. Gerade in dem Dschungel der oft undurchsichtigen, schnelllebigen Angebote von Streamingdiensten setzt dieses Urteil ein klares Zeichen: Für mehr Transpanzenz in der Preisgestaltung zwischen Kunde und Anbieter. Mehr Infos gibt es beim VZBV.

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