Drohungen in Inkassoschreiben - einige Formulierungen sind verboten

Graifk zum Thema Inkasso mit verschiedenen Begriffen

Das Wichtigste in Kürze

  • Lassen Sie sich von Inkassobriefen nicht unter Druck setzen. Zahlen Sie nicht übereilt!
  • Hinterfragen Sie jede Forderung, auch wenn Sie die Formulierungen in Inkassobriefen irritieren oder einschüchtern.
  • Nicht alle Formulierungen sind zulässig, nicht alle Inkassoforderungen berechtigt.
Stand: 04.07.2023

Einschüchternde Formulierungen, undurchsichtige Androhungen rechtlicher Schritte: Post vom Inkasso verunsichert betroffene Personen. Lassen Sie sich davon nicht unter Druck setzen. Erfahren Sie, welche Formulierungen in Schreiben erlaubt sind und welche nicht.

Wer vergisst, seine Rechnung zu zahlen oder nicht zahlen kann, erhält zunächst Zahlungsaufforderungen und Mahnungen. Oft schalten die Vertragspartner dann auch Inkassounternehmen ein. 

Nicht selten enthalten Inkassoschreiben Ankündigungen weiterer gerichtlicher Schritte - sollten Sie nicht zahlen. Das sind alles zulässige Instrumente mit dem Ziel, säumige Forderungen durchzusetzen.

Die Schreiben verunsichern viele von Ihnen. Das liegt zum einem an den zusätzlichen Inkassokosten, die Sie zahlen sollen. Zum anderen sind es die Formulierungen, der Schreibstil und die Ausdrucks- und Darstellungsweise, die Sie als bedrohlich wahrnehmen. Es entsteht das Gefühl, schnell zahlen zu müssen, ohne die Forderung weiter zu hinterfragen oder von professioneller Seite prüfen zu lassen.

Gängige Formulierungen beim Inkasso

Die Verbraucherzentralen haben dies zum Anlass genommen, die Inkassoschreiben mit Blick auf die Formulierung und optische Gestaltung unter die Lupe zu nehmen. Im Jahr 2020 wurden daher vom September bis Dezember über 248 Inkassoschreiben gesammelt und ausgewertet.

Die gängigsten Formulierungen, die 2020 im Umlauf waren und sich auf die Folgen bei Nichtzahlung der Forderungen beziehen, sind:

  • Ankündigung Klageerhebung
  • Mitteilung an die Schufa
  • Beauftragung eines Gerichtsvollziehers
  • Einleiten eines Mahnverfahrens
  • Beantragen eines Vollstreckungsbescheids
  • Ankündigung der Lohnpfändung
  • Sperrung des Kontos
  • Negative Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit
  • Ankündigung, dass Mitarbeiter des Inkassobüros Hausbesuche machen

Nicht jedes Inkassounternehmen ist zugelassen, deshalb:  Lassen Sie sich in keinen Fall von dem Inkassoschreiben unter Druck setzen – prüfen Sie immer genau die Forderung, bevor Sie zahlen! Dabei kann Ihnen auch unser Inkasso-Check helfen.

Formulierungen in Inkasso-Schreiben – erlaubt oder verboten?

Unseriöse Geschäftspraktiken von Inkassounternehmen sind verboten. Erfahren Sie, welche Formulierungen in Inkassoschreiben erlaubt sind und welche nicht:

1. Ankündigung rechtlicher Schritte und Erhöhen der Kosten

⇒ Erlaubt: Inkassoschreiben können Ankündigungen von rechtlichen Schritten, etwa das Erheben einer Klage oder das Einleiten eines Mahnverfahrens enthalten. Dies ist grundsätzlich zulässig, ebenso wie der Hinweis dass sich die Kosten weiter erhöhen können, wenn Sie nicht zahlen.

Nach Ansicht der Verbraucherzentralen muss allerdings deutlich werden, dass dies nur für Schuldnerinnen und Schuldner gilt, die die Rechnungen nicht bezahlen, obwohl sie es hätten tun müssen. Der ursprüngliche Rechnungsbetrag und auch die Inkassokosten müssen also berechtigt sein.

Achtung: Prüfen Sie immer die Höhe der Inkassokosten. Hier hilft Ihnen der Inkasso-Check.

Hinweis: Der Bundesgerichtshof hat sich mit dieser Problematik schon mehrfach auseinandergesetzt. So auch in seinem Urteil vom 22. März 2018 (Aktenzeichen: I ZR 25/17). Die verwendeten Formulierungen im Inkassobrief, welche zur Zahlung auffordern, wurden als zulässig angesehen.

Es wurde zwar angenommen, dass das Schreiben den Druck auf den Verbraucher erhöhen soll. Jedoch handelt es sich weder bei dem Hinweis darauf, dass die Einleitung gerichtlicher Schritte unmittelbar bevorstehe, noch bei dem Hinweis auf mögliche Vollstreckungsmaßnahmen um eine Fehlinformation. Vielmehr entspricht dies den gesetzlichen Möglichkeiten.

Fehlen dagegen konkrete Hinweise, mit welchen rechtlichen Möglichkeiten Sie den Eintritt der angekündigten Maßnahmen verhindern können, kann dies zu einem anderen Ergebnis führen. Gleiches gilt, wenn das Schreiben suggeriert, dass eine Verteidigung aussichtslos sei. Hierzu nimmt der BGH jedoch nicht weiter Stellung.

Tipp: Ist die Forderung unberechtigt, haben Sie keinen Vertrag geschlossen oder diesen widerrufen, ist auch die Inkassoforderung unberechtigt. Sie müssen dann nicht zahlen. Widersprechen Sie der unberechtigten Forderung dennoch.

2. Ankündigen Besuch Gerichtsvollzieher, Zwangsvollstreckungen, Lohnpfändung oder Haftbefehl

⇒ Erlaubt: Inkassoschreiben können Ankündigungen weiterer rechtlicher Schritte beinhalten. Gemeint sind etwa der Besuch eines Gerichtsvollziehers oder Maßnahmen wie Zwangsvollstreckung, Lohnpfändung, Kontosperrung oder der Erlass eines Haftbefehls.

Hierbei handelt es sich ebenfalls um grundsätzlich zulässige Maßnahmen im Rahmen der Forderungseintreibung. Solche Maßnahmen dürfen aber erst dann vollzogen werden, wenn ein rechtskräftiger und vollstreckbarer Titel gegen Sie vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie von einem Gericht rechtskräftig verurteilt wurden, die Forderung zu bezahlen. #

Hierüber muss das Inkassoschreiben nach Ansicht der Verbraucherzentrale informieren.

Folgende Formulierung ist zulässig: „Ein Gerichtsverfahren ist teuer. Ein rechtskräftiger Schuldtitel kann 30 Jahre gegen Sie zur Zwangsvollstreckung, Lohnpfändung und Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verwendet werden.“

Hinweis: Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 22. März 20218 nicht nur zur Ankündigung eines Mahn- und Klageverfahrens Stellung genommen, sondern auch zur Ankündigung von Vollstreckungsmaßnahmen.

Die Ankündigung solcher Maßnahmen hält das Gericht ebenfalls zur zulässig. Offen bleibt auch in diesem Fall, ob einen andere Wertung möglich ist, wenn konkrete Hinweise fehlen, mit welchen rechtlichen Möglichkeiten Schuldner den Eintritt der angekündigten Maßnahme verhindern können. Oder wenn das Schreiben suggeriert, dass eine Verteidigung aussichtslos ist.

3. Eintrag Schufa / Auskunftei

⇒ Erlaubt: Inkassoschreiben dürfen ankündigen, dass bei nicht fristgerechter Zahlung die Schufa oder eine andere Auskunftei informiert wird. Die Ankündigung ist jedoch nur zulässig, wenn die Forderung auch wirklich besteht und Sie nicht tätig geworden sind, sich also nicht gewehrt haben.

⇒ Nicht erlaubt: Inkassounternehmen dürfen folgendes nicht schreiben: „Sorgen Sie für eine fristgerechte Zahlung, um […[ Auswirkungen auf Ihre Kreditwürdigkeit zu vermeiden.“

Sie können in diesem Fall nicht erkennen, dass nur unbestrittene Forderungen eingetragen werden dürfen. Eine solche Formulierung ist unsachlich und unangemessen.

Hinweis: Kam es zu einem fehlerhaften Eintrag in eine Auskunftei, haben Sie das Recht, den Eintrag löschen zu lassen.

4. Hausbesuche

⇒ Erlaubt: Wird Ihnen vom Inkassobüro vorgeschlagen einen persönlichen Termin bei Ihnen daheim zu vereinbaren, ist dies erlaubt.

⇒ Nicht erlaubt:  Inkassounternehmen dürfen dagegen nicht pauschal ankündigen, dass Sie mit einem Hausbesuch durch einen Inkasso-Mitarbeiter rechnen müssen. Entsprechende Formulierungen sind unzulässig.

Beispiel für eine unerlaubte Formulierung: „[…] innerhalb des nächsten Monats den persönlichen Besuch eines auf Inkasso spezialisierten Mitarbeiter-Teams in den Abendstunden […]"

Steht ein Inkasso-Mitarbeiter unangekündigt vor Ihrer Tür, müssen Sie ihn nicht hereinlassen. Fordern Sie ihn auf, zu gehen. Lassen Sie sich auch hier nicht unter Druck setzen. Fühlen Sie sich durch einen Inkasso-Mitarbeiter bedroht, rufen Sie die Polizei.

Inkasso-Mitarbeiter dürfen sich auch nicht gewaltsam Zugang zu Ihrer Wohnung verschaffen. Wird Ihnen in dem Inkassoschreiben mit einer gewaltsamen Tür-Öffnung gedroht, lassen Sie sich hiervon nicht beeindrucken.

5. Kurze Zahlungsfristen

⇒ ​​​​​​Erlaubt: Der Hinweis, dass sich die Kosten erhöhen, sollten Sie nicht bezahlen, ist an sich zulässig. Ihnen sollte jedoch eine angemessene Frist – länger als 7 Tagen - eingeräumt werden, um zu zahlen.

⇒ Nicht erlaubt: Lassen Sie sich nicht von kurzen Zahlungsfristen oder visuellen Hervorhebungen, wie Fettungen, Unterstreichungen, etc. verunsichern.

Beispiel einer Formulierung in einem Inkassoschreiben: „Sie können diese Maßnahmen nur vermeiden, indem Sie sofort den Betrag in Höhe von […] bezahlen.“

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