Grundrechte für digitale Dienste: Was regelt der Digital Services Act?

Drei Post its auf Korkwand mit den Buchstaben DSA

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Digital Services Act (DAS) soll vor allem Online-Plattformen und Vermittler zu mehr Transparenz verpflichten und Nutzerinnen und Nutzer besser schützen.
  • Nutzerinnen und Nutzer bekommen etwa konkrete Beschwerde-Möglichkeiten, um Verstöße zu melden.
  • Es gilt der Grundsatz: Was offline illegal ist, muss auch online illegal sein.

Mit dem Digital Services Act (DSA) entsteht sicherer digitaler Raum, in dem die Grundrechte digitaler Nutzerinnen und Nutzer geschützt werden. Auch schafft er gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen. Erfahren Sie, was der Digital Services Act regelt.

Was regelt der Digital Services Act (DSA)?

Der DSA regelt die Aktivitäten von Anbietern digitaler Dienste innerhalb der EU. Zusammen mit dem Digital Markets Act sollen die neuen Regelungen zu einer Art Grundgesetz für das Internet werden.

Ziel ist es, einen sicheren digitalen Raum zu schaffen, in dem die Grundrechte aller Nutzerinnen und Nutzer digitaler Dienste geschützt werden. So soll ein digitales Umfeld entstehen, welches frei von rechtswidrigen Inhalten ist. Wobei hier der DSA nicht bestimmt, was rechtswidrig ist, sondern das geltende Recht in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat.

Was sind Digitale Dienste?

Zu den digitalen Diensten zählen viele Online-Dienste – von einfachen Websites bis hin zu Online-Plattformen. Die Regeln des Digital Services Acts gelten unter anderem für Online- Plattformen und Online-Suchmaschinen.

Dazu zählen etwa

  • Online-Marktplätze
  • Soziale Netzwerke
  • Online-Suchmaschinen
  • App-Stores
  • Online-Reise- und Unterkunftsplattformen
  • Content-Sharing Plattformen

Wir nutzen digitale Dienste beispielsweise um miteinander zu kommunizieren, fürs online shoppen, um Filme zu schauen und Musik zu hören oder um uns zu informieren. Sie erleichtern und beeinflussen unser Leben auf verschiedene Weise.

Warum werden digitale Dienste reguliert?

Durch digitale Dienste können Unternehmen grenzüberschreitend handeln und sich neue Märkte erschließen. Diese Art der Digitalisierung bringt neben Vorteilen auch einige Probleme mit sich.

Dazu zählen unter anderem

  • der Handel mit illegalen Waren, Dienstleistungen und Inhalten
  • manipulative Algorithmen, die die Verbreitung von Desinformationen verstärken sowie
  • die bisher weitestgehend unkontrollierte Datennutzung bekannter Plattform-Giganten.

Einige wenige Plattformen drohen immer mächtiger zu werden, wodurch der Wettbewerb und auch der Verbraucherschutz geschwächt werden.

Für wen gilt der Digital Services Act?

Der DSA gilt grundsätzlich für alle Anbietenden digitaler Dienste - egal ob Kleinstunternehmen oder große Firmen. Die Anforderungen für größere Unternehmen sind strenger als für kleine, da diese einen enormen Einfluss auf die Meinungsbildung und das Kaufverhalten haben. 

Für Online-Plattformen und Suchmaschinen wie Amazon, Zalando und Google Maps sowie Plattformen wie Facebook, Instagram, LinkedIn, TikTok, X, YouTube und Wikipedia gelten zusätzlich seit 25. August 2023 besondere Vorschriften.

Seit 24. Februar 2024 sollen die Regeln auch für kleinere Unternehmen gelten. Über die Zuordnung als großer Onlinedienst gibt es bereits Streitigkeiten der Anbieter und laufende Gerichtsverfahren.

Welche konkreten Rechte erhalten Sie gegenüber Online-Anbietenden?

Mit dem DSA erhalten Sie konkrete Rechte, um sich gegen Onlineplattformen, aber auch gegen andere Nutzende wehren zu können.

  • Große Online-Plattformen wie X, Facebook und Co. sind schon seit dem 25. August 2023 verpflichtet, den DSA umzusetzen. Sie müssen Ihnen unter anderem eine leicht zugängliche Kontaktstelle anbieten. Auch müssen diese jetzt schon verständlich angeben, nach welchen Kriterien die Empfehlungen und Rankings ihrer Angebote entstehen. Sie als Nutzerin oder Nutzer müssen die Möglichkeit haben, diese Parameter anzupassen.
  • Kleinere Online-Plattformen, die mindestens 50 Angestellte beschäftigen oder einen Umsatz von zehn Millionen Euro erwirtschaften, müssen ebenso die DSA Vorgaben einhalten. 
    Online-Plattformen sind etwa Online-Marktplätze, App-Stores, Plattformen der kollaborativen Wirtschaft und Social-Media-Plattformen, die Verkäufer und Verbraucher zusammenbringen.
    Darunter fallen Ebay, Kleinanzeigen, Vinted, aber auch Instagram, TikTok&Co.
     
  • Als Social Media-Nutzerin und Nutzer haben Sie ein Recht zu erfahren, warum bestimmte Inhalte in Ihrem Feed landen. Möchten Sie keine Empfehlungen auf Basis Ihrer persönlichen Daten bekommen, können Sie dem widersprechen.
     
  • Diensteanbietende müssen ein leicht zugängliches Beschwerde-Management eingerichtet haben, über das Sie illegale Inhalte leichter melden können. Die Anbietenden müssen künftig offen und nachvollziehbar erklären, wie sie zur jeweiligen Entscheidung gekommen sind. Dies darf nicht rein automatisiert erfolgen. Illegale Inhalte sollen so schneller von den Seiten gelöscht werden, als es bisher der Fall war. Sie als Nutzerin oder Nutzer können diesen Entscheidungsprozess dann mit Rechtsmitteln überprüfen lassen.
     
  • Darüber hinaus müssen Anbietende von Online-Plattformen eine Möglichkeit zur außergerichtlichen Streitbeilegung vorsehen.
     
  • Online-Plattformen dürfen den nutzenden Personen Werbung künftig nicht mehr auf Basis sensibler persönlicher Daten ausspielen. Dazu zählen etwa die politische Überzeugung, sexuelle Orientierung oder ethnische Zugehörigkeit. Plattformen müssen zudem jegliche Werbung als solche kennzeichnen und klare Informationen bieten, wer dafür bezahlt hat.
     
  • Plattformen, die Minderjährige als Zielgruppe haben, müssen zudem besondere Maßnahmen zu deren Schutz ergreifen. Dazu zählt unter anderem ein vollständiges Verbot zielgerichteter Werbung.
     
  • Sie bekommen eine „Zentrale Beschwerdestelle“, bei der Sie Verstöße gegen den DSA melden können: Die Bundesnetzagentur („DSA-Koordinator“) ist Ihre zentrale Anlaufstelle während des gesamten Zeitraums eines Beschwerde-Verfahrens.

Stoßen Sie bei der Nutzung von Online-Plattformen und Suchmaschinen auf Probleme, können Sie Ihre Erfahrungen und Beschwerde der Verbraucherzentrale melden.

Wer setzt die neuen Pflichten der Anbietenden durch?

Jeder EU-Mitgliedsstatt muss eine zuständige Stelle benennen, die selbsttätig gegen Anbieterverstöße vorgehen und etwa empfindliche Bußgelder verhängen kann.
Die EU-Kommission überwacht und setzt den DSA einzig gegenüber sehr großen Online-Plattformen und -Suchmaschinen durch.

Die Bundesnetzagentur wird ab Inkrafttreten des DDG ihre Tätigkeit als DSC auf- und die ihr dann zugewiesenen Aufgaben wahrnehmen. Bis dahin hat sie noch keine Zuständigkeiten aus dem DSA und kann noch nicht in dieser Funktion tätig werden.

Laut DSA sollen Anbietende von Online-Plattformen Beschwerde-Meldungen von vertrauenswürdigen Hinweisgeben (pdf) den („trusted flaggers“) vorrangig behandeln. Dabei handelt es sich um spezialisierte Einrichtungen. Sie besitzen besondere Fachkenntnisse, um rechtswidrige Inhalte zu erkennen. Verbraucherschutz-Institutionen sollen sich mit einer vorrangigen Beschwerde-Kompetenz registrieren lassen können (Trusted Flagger Modell), um Anbieterverstöße schneller und effizienter behördlich prüfen zu lassen.

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