Änderungen bei Prime Video: Klage und Sammelklage gegen neue Gebühren bei Amazon

Händ ehalten Handy auf dem der Schriftzug prime Video zu sehen ist. Im Hintergrund sieht man den die Prime Fimauswahl auf einem großen Fernseher

Das Wichtigste in Kürze:

  • Amazon passt sein Angebot einseitig an: Entweder müssen Kundinnen und Kunden für die Nutzung von Prime-Videos künftig Werbeeinblendungen akzeptieren oder monatlich 2,99 Euro Mehrkosten für werbefreies Streaming zahlen.
  • Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Amazon abgemahnt und will Klage einreichen. Die Verbraucherzentrale Sachsen plant eine Sammelklage.
  • Amazon müsse sich die Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer einholen, da es sich nach Einschätzung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes um eine wesentliche Vertragsänderung handelt.
Stand: 20.02.2024

Was ändert sich bei Amazon Prime Video? 

Bislang konnten Amazon Prime Video-Nutzerinnen und -Nutzer ausgewählte Inhalte werbefrei ansehen. Das soll sich ändern. Zukünftig sollen zwei Optionen zum Streamen der angebotenen Videos zur Verfügung stehen:

  1. Beim Stream wird Ihnen Werbung eingeblendet oder
  2. Sie streamen weiterhin werbefrei. Dafür müssen Sie allerdings 2,99 Euro pro Monat mehr zahlen.

Durch die Änderungen steht die werbefreie Option nur noch gegen eine Gebühr zur Verfügung. Aus Sicht der Verbraucherschützer ist das eine versteckte Preiserhöhung: Die bloße Information über die Änderung ist laut vzbv nicht ausreichend, denn: Die Einführung von Werbung stellt eine erhebliche Änderung der Vertragsbedingungen dar. Laut vzbv müssten Kundinnen und Kunden der Änderung ausdrücklich zustimmen. Amazon hat lediglich ein Informationsschreiben versendet, in dem steht, dass die Änderung ab 5. Februar 2024 wirksam wird.

Deshalb will der vzbv Klage gegen Amazon einreichen.

vzbv tritt für Ihre Verbraucherrechte ein

Der vzbv hat bereits eine Abmahnung an die Amazon Digital Germany GmbH gesendet und plant nun, gegen die irreführende Vorgehensweise zu klagen. Kundinnen und Kunden von Amazon sollen fair behandelt und deren Verbraucherrechte geschützt werden. 

Was bedeutet die Änderung für Sie?

Sie wollen weiterhin Prime Videos streamen? Dann bedeutet dies aktuell eine Preiserhöhung von 2,99 Euro, wenn Sie weiterhin Inhalte ohne Werbung schauen möchten. Oder Sie zahlen weiterhin den gewohnten Betrag – dann allerdings mit Werbeeinblendungen.

Verbraucherzentrale Sachsen plant Sammelklage gegen Amazon 

Die Verbraucherzentrale Sachsen hält die Einführung von Werbung beim Streamingdienst Prime Video für rechtswidrig. Sie plant eine Sammelklage für alle Betroffenen. Mehr Informationen zur geplanten Sammelklage finden Sie bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Ziel ist, dass sich Betroffene nach der Einreichung anmelden und im Erfolgsfall ihre Kosten zurückerstattet bekommen.

Quellen: vzbv und verbraucherzentrale.de 

Bücher & Broschüren