LIDL Pay: Mit Daten Fremder über Bezahl-App eingekauft

Smartphone in Hand, Bezahl-App geöffnet zu Artikel: LIDL Pay - ;Mit fremden Daten über Bezahl-App eingekauft
Stand: 16.07.2021

Praktisch, schnell und unkompliziert sollen sie sein. Immer mehr Bezahl-Apps kommen auf den Markt. Doch Vorsicht: Kriminelle missbrauchen diese Apps, indem sie mit den Daten fremder Personen einkaufen.

Uns liegen mehrere Beschwerden zu Abbuchungen durch LIDL Pay vor, ohne dass die Personen diese App nutzen. Sie alle sind Opfer eines Identitätsmissbrauchs geworden.

So ist es auch Thorsten* ergangen. Er entdeckt Abbuchungen in Höhe von knapp 900 Euro von der Lidl Digital Trading GmbH & Co. KG. Weder er noch seine Frau haben bei dem Discounter eingekauft. Die beiden nutzen auch die LIDL App nicht.

Offenbar sind Unbekannte an seine Daten gelangt und haben sich damit einen Account in der Bezahl-App oder bei LIDL Plus eingerichtet. Unklar ist bisher, woher die Daten stammen und wie der Accounts verifiziert wurde.

Auf Rücklastschriften folgt Post vom Inkassobüro

Thorsten geht davon aus, dass es sich um ein Versehen handelt. Er lässt die Beträge von seiner Bank zurückbuchen. Wenig später erhält er jedoch Post von einem Inkasso-Unternehmen, das seine Anschrift ermitteln möchte.

Die Betrüger haben eine Adresse verwendet, unter der Thorsten bereits seit dem Jahr 2008 nicht mehr gemeldet ist. Seine Bankdaten sind dagegen unverändert geblieben.

Wie Betrüger falsche Nutzerkonten einrichten können

Vermutlich hat LIDL Pay Thorstens Bankkonto nicht verifiziert. Viele Anbieter von Zahlungsdiensten überweisen zunächst Kleinstbeträge auf die Konten ihrer Neukundschaft. Sie geben die Nutzung des Dienstes erst frei, sobald diese ihnen den überwiesenen Betrag oder ein im Verwendungszweck angegebenes Kennwort mitgeteilt haben.

LIDL Pay erleichterte Betrügern ihre Arbeit zusätzlich dadurch, dass bislang keine Zwei-Faktor-Authentifizierung für die Nutzung des Dienstes erforderlich war.

Ungerechtfertigte Abbuchungen: Das können Sie tun

  • Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Kontobewegungen.
  • Lassen Sie ungerechtfertigte Abbuchungen zurückholen.
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
  • Informieren Sie die Firmen, von den Sie Rechnungen oder Mahnungen erhalten.

Der Discounter will sein System nach eigenen Angaben nachbessern, um seine Kundschaft besser zu schützen.


*Name von der Redaktion geändert

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