Sparkasse Hannover setzt Prämiensparer mit Vergleichsvereinbarung unter Druck

Logo Sparkasse mit Gebäude, Sparkasse Hannover

Das Wichtigste in Kürze

  • Prämiensparer erhalten Kündigung mit Vergleichsangebot für Zinsnachberechnung
  • Betroffen sind Verträge „S-Bonussparen“ aus den Jahren 2003 und 2004.
  • Das Schreiben vermittelt den Eindruck, dass Zinsnachzahlungen von Zustimmung abhängen.
Stand: 05.09.2022

 
Seit August 2022 erhält die Verbraucherzentrale Niedersachsen vermehrt Beschwerden von Prämiensparern der Sparkasse Hannover. Diese kündigt viele Verträge zum Jahresende. Gleichzeitig bietet sie eine Vergleichsvereinbarung zur Zinsnachzahlung an. Betroffene entnehmen dem Anschreiben, dass sie jegliche Nachzahlungsansprüche verlieren, wenn sie die Vereinbarung nicht unterschreiben. Die Verbraucherzentrale kritisiert das Vorgehen der Sparkasse und hält die Kündigung für unwirksam.

„Sollten Sie sich nicht bei uns melden und uns die Vergleichsvereinbarung nicht zurücksenden, werden wir den genannten Zinsbetrag nicht an Sie auszahlen können. Werden Sie daher jetzt unbedingt aktiv.“ heißt es in einem Anschreiben der Sparkasse Hannover.

Dadurch fühlen Betroffene sich unter Druck gesetzt. Sie befürchten, ihren Anspruch auf Nachberechnung zu verlieren, wenn sie die Vereinbarung nicht unterzeichnen. Aus unserer Sicht hat die Sparkasse Hannover missverständliche Formulierungen gewählt und das ist ärgerlich. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Ihr Anspruch auf Nachberechnung besteht unabhängig von dem Vergleichsangebot.

Nachzahlung auch ohne Vereinbarung, Kündigung nicht rechtens

Von den Kündigungen betroffen sind Verträge „S-Bonussparen“, die seit dem Jahr 2003 abgeschlossen wurden. Die Bonussparverträge aus den Jahren 2003 und 2004 enthalten unwirksame Zinsanpassungsklauseln. Die Sparkasse ist daher verpflichtet, die Zinsen für diese Verträge von Beginn an neu zu berechnen. Auch eine Verjährung der Ansprüche müssen Sie aktuell nicht fürchten: Diese greift frühestens drei Jahre nach Vertragsende. Es gibt daher keinen Anlass, die Vergleichsvereinbarung übereilt und ungeprüft zu unterschreiben.

Weitere Kritikpunkte

Die Schreiben nennen zwar konkrete Vergleichsbeträge, eine detaillierte Berechnung fehlt jedoch. Die Angebote sind daher kaum nachzuvollziehen. Darüber hinaus enthält die beigefügte „Vergleichsvereinbarung“ nachteilige Bestimmungen für die Betroffenen. So werden alle Ansprüche auf Zinsnachberechnung als abgegolten anerkannt, und im Text wird unterstellt, dass der Vertrag durch die Kündigung der Sparkasse beendet sei.

Aufgrund der Vertragsformulierungen halten wir die Kündigung zum aktuellen Zeitpunkt jedoch nicht für rechtens. Dies ist nach unserem Verständnis beim „S-Bonussparen“ erst möglich, wenn

  • der Bonus für das Erreichen des „25-fachen der Jahressparleistung“ gezahlt wurde

oder

  • seit dem Abschluss des Vertrags mindestens 25 Jahre verstrichen sind.

Unsere Tipps

Möchten Sie an dem Vertrag festhalten, sollten Sie der Kündigung widersprechen.  Zahlen Sie die monatlichen Raten weiter an die Sparkasse Hannover, bis diese einlenkt oder gerichtlich abschließend geklärt ist, wie lange die Sparkasse an die Verträge gebunden ist. Das kann allerdings noch längere Zeit dauern - vielleicht sogar Jahre.

Hinsichtlich offener Fragen zur Kündigung haben Sie auch die Möglichkeit, sich bei der Schiedsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes zu beschweren. Die Kontaktdaten der Schiedsstelle finden Sie im Impressum der Sparkasse. Deren Entscheidungen sind jedoch nur eine Empfehlung und für die Beteiligten nicht bindend.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gern - vor Ort, per Video, am Telefon.

Wir sind auf Facebook, Instagram, Twitter & Youtube! Schauen Sie mal rein! Wir freuen uns über Ihr "Gefällt mir" und "Follower".

Bücher & Broschüren