TV-Anschluss bald Mietersache – Nebenkostenprivileg wird abgeschafft

Kabel-TV Nebenkostenprivileg

Das Wichtigste in Kürze:

  • Nebenkostenprivileg: Ist in einem Mehrfamilienhaus ein Kabelanschluss vorhanden, darf die Hausverwaltung Gebühren für das Kabelfernsehen über die Nebenkosten abrechnen
  • Das bedeutet, Mieterinnen und Mieter müssen bislang auch für den Kabelanschluss zahlen, wenn Sie ihn nicht nutzen
  • Das Gesetz zur Abschaffung des "Nebenkostenprivilegs" für Kabelgebühren ist seit dem 1. Dezember 2021 in Kraft. Es gilt aber eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024
Stand: 10.04.2024

Was ist das Nebenkostenprivileg?

In vielen Mietwohnungen gibt es Kabelanschlüsse. Hausverwaltungen, Hauseigentümerinnen oder Hauseigentümer haben oft Sammelverträge mit den Kabelnetz-Betreibern abgeschlossen. Mieterinnen und Mieter zahlen die „Kabelgebühren" über die Nebenkostenabrechnung, beispielweise an die Hausverwaltung. Die Hausverwaltung bezahlt die Verträge an die Kabelbetreiber. Gesetzlich ist das in § 2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt.

Ab dem 1. Juli 2024 dürfen die Gebühren nicht mehr auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden. Die Gebühren können aber auch schon vorher wegfallen, da seit Dezember 2021 eine Übergangsfrist gilt.

Muss ich als Mieterin oder Mieter etwas unternehmen?

Schauen Sie in Ihre Nebenkosten- oder Betriebskostenabrechnung. Ist dort die Rechnungsposition „Breitbandkabelanschluss“, „TV-Kabel-Anschluss“ oder „SAT-Anschluss“ aufgeführt, gibt es das Nebenkostenprivileg.

Vermieterinnen und Vermieter sind nun in der Pflicht, den Sammelvertrag zu kündigen

Vermieterinnen und Vermieter sind nun in der Pflicht, den Sammelvertrag zu kündigen. Sie als Mieterin oder Mieter müssen nichts weiter tun. Falls der Anschluss nicht gekündigt wird, dürfen Vermietende ab 1. Juli 2024 die Kosten nicht mehr über Sie abrechnen!

In der Betriebskostenabrechnung 2024 dürfen nur noch für sechs Monate die Kabelgebühren umgelegt sein. Die Einhaltung dieser Begrenzung sollten Mietende nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung für 2024 unbedingt prüfen.

Schreiben von Vermietungsgesellschaften oder Wohnungsgesellschaften

Einige Vermietungsgesellschaften oder Wohnungsgenossenschaften schreiben aktuell Mieterinnen und Mieter an, sie würden sich um die Medieninfrastruktur und damit um die Medienversorgung kümmern. Sie stellen im jeweiligen Gebäude eine eigene Leitungsinfrastruktur für Internet, Telefonie und Fernsehen zur Verfügung. Mieterinnen und Mieter müssen in dem uns vorliegendem Fall 9,50 Euro zahlen – für die Nutzung der Leitung. 

Mitnutzungs- und Durchleitungsgebühren können zulässig sein, wenn etwa neue Glasfaserkabel im Haus verlegt wurden. Ob auch Kosten für alte oder ältere Koaxial- und Kupferkabel berechnet werden dürfen, ist im Einzelfall zu prüfen. Teilweise kann es sich bei den Gebühren um versteckte und damit unzulässige Mieterhöhungen handeln. 

Bei Beratungsbedarf in solch einem Fall suchen Sie nach Unterstützung oder Beratung im Rechtsanwaltsregister, beim Deutschen Mieterbund oder wenden Sie sich an Ihre Versicherung, sollten Sie Mietrecht mit vereinbart haben. 

Als Mieterin oder Mieter selbst um den Anschluss kümmern

Möchten Sie als Mieterin oder Mieter etwa weiterhin Kabel-TV beziehen, müssen Sie sich spätestens im Juni 2024 selbst um einen Anschluss kümmern, wenn Sie ab dem 1. Juli weiterhin Kabel-Fernsehen schauen möchten. 
Nutzen Sie Vergleichsportale, um den für Sie geeigneten Anbietenden zu finden. Oder fragen Sie bei Ihrem bisherigen Vertragspartner nach: Möglicherweise kommen Kombi-Tarife oder Triple-Play-Tarife für Sie in Frage. 

TV-Kabel-Anbietende bieten eine sogenannte Versorgungsvereinbarung an. Bisherige Mieterinnen und Mieter schließen direkt mit den Kabelanbietenden den Vertrag. Sie können sich auf die vorherige Versorgung über die Sammelverträge beziehen. Informieren Sie sich beim Anbietenden selbst online. 

Sie haben eine Haus oder eine Wohnung gemietet. Es gibt keinen Sammelvertrag, sondern einen Einzel(miet)vertrag für das Haus oder die Wohnung. Die Gebühren für das Fernsehen über den Kabelanschluss werden über die Nebenkosten abgerechnet. Für Sie gelten auch die Änderungen ab dem 1.7.2024. Schließen Sie einen eigenen Vertrag ab. 

Sie haben als Verbraucherinnen und Verbraucher die Wahl, welchen TV-Anbieter beziehungsweise welche TV-Anbieterin Sie nutzen möchten. 

 

Haustürgeschäfte

Es werden aber auch Medienberatende eingesetzt, die direkt vor Ort – an der Haustür - einen Vertrag für Kabel-TV-Versorgung abschließen möchten. 
Sie können sich gerne informieren, aber schließen Sie nicht vorschnell einen Vertrag. Holen Sie sich noch Vergleichsangebote ein. 

Lassen Sie sich nicht irritieren: Lassen Sie sich nicht vorschnell zu einem Vertragsabschluss an der Haustür überreden - etwa mit Argumenten wie: Dann wird das Fernsehen jetzt abgeschaltet. Das trifft in den meisten Fällen erst ab dem 1. Juli 2024 zu, wenn Sie sich bis dahin nicht für einen Anbieter für TV-Kabel entschieden haben. Ansonsten gibt es zum TV-Kabel noch Alternativen, über die Sie sich in Ruhe informieren sollten.

Lesen Sie auch unseren Artikel über unerwünschte Verträge.

Sie entscheiden sich gegen einen TV-Kabel-Vertrag: Ihr Anschluss – Ihre Dose - wird gesperrt?

Das Fernsehsignal wird in das Haus übergeben und steht allen Mietparteien in den Wohnungen zur Verfügung. Wenn die Sammelverträge enden, endet grundsätzlich auch die Signalübertragung. Es kommt hier darauf an, ob das Signal in einer Sternverkabelung oder einer Baumstruktur weitergeleitet wurde. 

Sternverkabelung: Im Keller befindet sich oft der Hausübergabepunkt. Von diesem wird eine eigene Leitung in jede Wohnung verlegt. 
Wird der Übergabepunkt entfernt, kommt kein TV-Signal mehr aus der Dose. Allerdings auch kein Internet. Manche Anbietende verwenden sogenannte Frequenzfilter, die auf die jeweilige Leitung angebracht wird. So erreicht nicht mehr das TV-Signal die Wohnung, sehr wohl aber das Internet-Signal. 
Wichtig: Ein Techniker benötigt nur ein Zugang zu den Kellerraum, nicht jedoch zur Wohnung der Mieter und Mieterinnen. 

Baumstruktur: In der Vergangenheit haben Anbietende oft eine Hauptleitung vom Hausübergabepunkt verlegt. Von dieser Hauptleitung geht das Signal direkt als „Zweig“ in die jeweilige Wohnung. Wird hier der Übergabepunkt entfernt, wird das gesamte TV-Signal (eventuell auch das Internet) abgeklemmt. Alle Mieterinnen und Mieter sind dann ohne TV und Internet. 

Die Lösung: In der jeweiligen Wohnung werden Sperrdosen angebracht. Diese werden auf die bestehende Kabeldosen geschraubt. Dazu werden Technikerinnen oder Techniker des Kabelanbietenden in die Wohnung müssen. Sie haben zu diesem Zweck – nämlich eine Plombe anzubringen – ein Betretungsrecht. Sie dürfen also in die Wohnung. 

Hinweis: Plombe entfernen ist nicht erlaubt. Das Zerstören einer Plombe ist ein Siegelbruch und darauf steht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Was kostet der Kabelanschluss?

Der Kabelanschluss verteuert sich leicht, vermutlich um maximal 2 bis 3 Euro pro Monat. Tarife werden zwischen 8 und 10 Euro angeboten, wenn der Mehrnutzervertrag gekündigt wurde.  

Müssen Bürgergeld Empfängerinnen und Empfänger selbst zahlen?

Ja. Momentan bekommen Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld den Kabelanschluss dann bezahlt, wenn er in den Nebenkosten enthalten ist. Ab Juli 2024 müssen sie die Kosten selbst tragen oder entscheiden sich für eine Alternative zum Kabelanschluss.

Welche Alternativen gibt es zum Kabelfernsehen?

Fernsehen ist  digital. Auch die Verbreitungswege haben sich geändert: So kann heutzutage Fernsehempfang komplett über das Internet erfolgen.

  1. DVB-T2 HD
    Dieses Fernsehen läuft über Antenne. So können Sie in vielen Regionen einfach mit einer Zimmerantenne oder auch mit der alten Dachantenne ca. 40 Sender in hochauflösender Qualität (HDTV) empfangen. Besitzen Sie einen internetfähigen Receiver oder Fernseher, empfange Sie weitere Sender über das Internet. Möchten Sie das Programm der Privatsender ansehen, kalkulieren Sie mit Kosten in Höhe von ca. 7,99 Euro pro Monat.
     
  2. IPTV (klassisch)
    Auch dieses Fernsehprogramm können Sie auch per Internet empfangen. Angebote gibt es meist in Kombination mit einem VDSL-Anschluss. Die Kosten liegen bei etwa 5 Euro pro Monat. Für den Empfang benötigen Sie einen Receiver. Den müssen Sie beim Anbieter mieten oder kaufen.
     
  3. IPTV (Streaming)
    Sie benötigen einen Breitbandinternetanschluss, damit es mit dem reibungslosen Streaming klappt. Die Kosten für den Empfang liegen meist zwischen 6-10 Euro. Manche Anbieter bieten auch kostenlose Probemonate an, teilweise allerdings mit Werbung. Der Empfang funktioniert bei modernen Smart-TVs mit einer vorinstallierten App oder bei älteren Geräten mit einem HDMI-Stick zum Einstecken.
     
  4. Satellitenfernsehen
    Alle gängigen Programme empfangen Sie immer noch frei und unverschlüsselt per Satellit: Jedoch müssen Sei abklären, ob Sie eine Satellitenschüssel von Vermieterseite aus anbringen dürfen.
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