Drittanbietersperre schützt vor ungewollten Abonnements auf Handys
Auf der Mobilfunkrechnung eines Verbrauchers tauchten wöchentliche Abbuchungen über 3,99 Euro auf. Der Anbieter ist ihm unbekannt. Lesen Sie, wie Sie sich gegen Drittanbieterforderungen zur Wehr setzen können.
Rechnung beanstanden
Reklamieren Sie strittige Beträge auf Ihrer Telefonrechnung innerhalb von 8 Wochen bei Ihrem Mobilfunkanbieter. Dieser ist Ihr Ansprechpartner, denn er stellt Ihnen die Rechnung. So hat es das Landgericht Potsdam entschieden.
Eigentlich müssen Sie sich nicht an den Drittanbieter wenden mit Ihren Beanstandungen. Doch in der Praxis halten sich Mobilfunkanbieter nicht immer daran. Da der Streit noch nicht höchstrichterlich geklärt sei, verweisen diese Verbraucher nach wie vor an die Drittanbieter.
Unser Rat: Wenden Sie sich deshalb auch an den Drittanbieter. Damit gehen Sie auf Nummer sicher. Seit dem 01. Dezember 2021 müssen Informationen wie Name, Adresse, Telefonnummer oder kostenfreie Kundendienstrufnummer auf Ihrer Telefonrechnung zu finden sein. Auch ein Hinweis auf die Website des Drittanbieters muss vorhanden sein. Bisher mussten Verbraucher die Daten häufig selbst recherchieren.
Das Abo stoppen
Stoppen Sie das Abo und setzen Sie sich zur Wehr, damit es nicht zu weiteren Abbuchungen kommt. Bestreiten Sie schriftlich zunächst den Vertragsschluss beim Drittanbieter. Dieser muss Ihnen das Zustandekommen nachweisen. Widerrufen Sie diesen zudem hilfsweise. Grundsätzlich steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu.
Geld zurückholen
Fordern Sie im Falle eines Lastschrifteneinzugs den Betrag durch Ihre Bank zurück. Überweisen Sie anschließend die unstrittige Summe. Zahlen Sie ohnehin per Überweisung, ziehen Sie den strittigen Betrag vorher von der Gesamtsumme ab. Benennen Sie konkret, welchen Betrag Sie zu zahlen bereit sind und welche Posten Sie nicht zahlen. Der Telefonanbieter darf Ihre SIM-Karte nicht sperren.
Wenden Sie sich hiermit an Ihren Mobilfunkanbieter, da dieser Ihnen den Betrag in Rechnung stellt. Wie oben ausgeführt: Informieren Sie zur Sicherheit auch an den Drittanbieter.
Drittanbietersperre einrichten lassen
Sie haben die Möglichkeit, durch ihren Telefonanbieter eine sogenannte Drittanbietersperre einrichten zu lassen. Verlangen Sie diese zum Beispiel mit unserem interaktiven Musterbrief 'Verhindern Sie ungewollte Abos mit einer Drittanbietersperre'. Fragen Sie nach, ob nur Teilbereiche gesperrt werden können (zum Beispiel Spiele-Apps).
Durch die Drittanbietersperre kann der Diensteanbieter nicht mehr allein anhand Ihrer Telefonnummer einen Zahlungsvorgang auslösen. Denn: Diese wird ihm beim Aufruf einer Abo-Seite automatisch übermittelt. Er ist nun dazu gezwungen, Ihre Daten über die Eingabemaske auf einer Internetseite abzufragen.
Die Einrichtung der Sperre muss Ihr Telefonanbieter kostenfrei für Sie durchführen. Änderungen an Ihrem Mobiltelefon müssen Sie nicht vornehmen. Rufnummern zum Beispiel mit einer 0900er Vorwahl lassen sich weiterhin anwählen.
Wie es zu den Abos kommt
Viele Verbraucher erinnern sich nicht an eine bewusste Bestellung eines Abonnements. Vermutlich werden diese allein durch den Klick auf einen eingeblendeten Werbebanner aktiviert. Fraglich ist, ob die Unternehmen sich an die Buttonlösung gehalten haben, bei der Sie bewusst auf einen ‚Kaufen‘ Button klicken müssen.